Mit dem Windstrom auf du und du: Preag verklagt EWE
■ Stromkonzern will die Mehrkosten für Windstrom nicht zahlen
Oldenburg/Hannover. Der Hannoveraner Energie-Konzern PreussenElektra AG (Preag) hat seine Oldenurger Tochterfirma EWE, den regionalen Energieversorger im Raum Weser-Ems, verklagt. Wie schon im Rechtsstreit mit der Rendsburger Schleswag geht es um die Mehrkosten von Windstrom.
Wie PreussenElektra mitteilte, will das Unternehmen von der EWE bereits gezahlte Erstattungen von Extrakosten für Windstrom zurück haben. Die EWE habe seit Jahresbeginn dafür 23,2 Millionen Mark bei der Preag in Rechnung gestellt. Weil sie das zugrundeliegende Energieeinspeisungsgesetz für verfassungswidrig halte, sei diese Summe nur unter Vorbehalt an die EWE gezahlt worden. Mit der Klage gegen ihre Tochter will die Preag erreichen, daß das Bundesverfassungsgericht und europäische Rechtsinstanzen die gesetzlichen Regeln zur Vergütung für Windstrom überprüfen.
Die beim Landgericht Oldenburg erhobene Rückzahlungsklage macht nach den Angaben der Klägerin nur einen Teilbetrag geltend. Das reiche aus, um die Rechtmäßigkeit der EWE-Ansprüche an die PreussenElektra bei der Windstromabrechnung grundsätzlich prüfen zu lassen.
Das im Mai rückwirkend zum ersten Januar in Kraft getretene Energieeinspeisungsgesetz sieht vor, daß die regionalen Energieversorger die Mehrkosten für zwangsweise übernommenen Windstrom bis zu einem Anteil von fünf Prozent ihres gesamten Stromumsatzes selbst übernehmen müssen. Pro Kilowattstunde Windstrom werden 17 Pfennig an die Betreiber von Windrädern bezahlt. Wird bei einem regionalen Energieversorger der Fünf-Prozent-Anteil erreicht, muß der vorgelagerte Netzbetreiber – in diesem Fall die PreussenElektra – die Mehrkosten für den darüber hinaus gehenden Windstromanteil erstatten. Die küstennahen Unternehmen EWE und Schleswag zählen zu den regionalen Energieversorgern mit dem höchsten Windstromanteil. Beide sind Vertragspartner der Preussen-Elektra.
Die EWE rechnet für das laufende Jahr mit Mehrkosten für Windstrom von insgesamt 70 Millionen Mark. Neben der PreussenElektra hält auch die EWE das Einspeisungsgesetz für verfassungswidrig. dpa/taz
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