■ EP hebt Immunität von FN-Chef auf: Staatsanwalt kann gegen Le Pen ermitteln
Straßburg (dpa) – Die Münchner Staatsanwaltschaft kann gegen den rechtsextremen französischen Politiker Jean-Marie Le Pen wegen Volksverhetzung ermitteln. Das Europaparlament (EP) hat gestern in Straßburg mit 420 Jastimmen bei 20 Gegenstimmen die parlamentarische Immunität des Chefs der Front National (FN) aufgehoben. Le Pen hatte im Dezember 1997 in München die Gaskammern der Nationalsozialisten als „Detail“ der Geschichte bezeichnet. Das Leugnen des organisierten Massenmords in NS-Vernichtungslagern wird in Deutschland mit bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe geahndet. Das EP hat bereits zweimal die Immunität Le Pens aufgehoben, der seit 1984 dem EP angehört. Vorerst kann er weiterhin amtieren.
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