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Grüne schalten Staatsrechtler ein

■ Radio Bremen: Antrag für kommende Bürgerschaftssitzung

Hermann Kuhn, medienpolitischer Sprecher der Grünen, fand für das Verhalten der Großen Koalition von CDU und SPD gestern deutliche Worte. Der Plan des Senats, das Rundfunkgesetz zu ändern, um den Intendanten und das Direktorium von Radio Bremen zu feuern, sei ein „beispielloser, bundesweit einmaliger Eingriff“ in die Rundfunkfreiheit und ein „Mißbrauch der gesetzgeberischen Befugnis“. Die Grünen haben jetzt einen Antrag für die kommende Bürgerschaftssitzung am 21. Oktober formuliert. Mit dem Antrag werden die 100 Abgeordneten aufgefordert, sich dafür auszusprechen, die Selbständigkeit von Radio Bremen zu „achten und zu verteidigen“. „Die Unabhängigkeit des Rundfunkrates in Personalentscheidungen ist ein Grundpfeiler der in Deutschland gewachsenen und zu schützenden Rundfunkfreiheit“, heißt es wörtlich.

Der Antrag ist allerdings zum Scheitern verurteilt. Die Große Koalition hat mit 74 Stimmen die eindeutige Mehrheit gegenüber den Grünen (14 Stimmen) und der AfB (12 Stimmen). Für den Fall, daß die Große Koalition das Radio-Bremen-Gesetz tatsächlich ändern sollte, wollen die Grünen vor den Staatsgerichtshof ziehen. Um eine Klage beim Staatsgerichtshof einzureichen, sind 20 Abgeordnete erforderlich. Die Grünen wären also auf die Unterstützung der AfB angewiesen. „Ob wir das mitmachen, müssen wir erst am Montag in der Fraktionssitzung beraten“, sagte AfB-Chefin Elke Kröning gestern.

Darüber hinaus haben die Grünen den Staatsrechtler Professor Joachim Burmeister von der Universität Köln beauftragt. In einem Gutachten soll Burmeister klären, ob das Vorgehen des Senats verfassungswidrig ist. Von dem Gutachten will die Fraktion abhängig machen, ob sie gemeinsam mit dem Sender vors Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe zieht. Außerdem fordern die Grünen eine „Ausschließlichkeitsklausel“, die Bürgerschaftsabgeordneten künftig verbieten soll, Mitglied im Rundfunk- und Verwaltungsrat zu werden. Das Verhalten des Senats habe gezeigt, daß Personalentscheidungen „aus gutem Grund“ nicht ins Parlament gehörten. Kritikern, die behaupteten, Intendant Klostermeier sei nicht in der Lage, den Sender weiter zu führen, hält Kuhn entgegen, daß es bislang kein Abwahlverfahren im Rundfunkrat gegeben habe. Der Versuch des Senats sei ein „Putsch“, den man „prinzipiell“ verhindern müsse – und zwar unabhängig von der Kompetenz des Intendanten.

kes

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