: Werbeverbot für MobilCom
■ Telekom erwirkt einstweilige Verfügung
Bonn (dpa) – Im Werbestreit zwischen Telekom und MobilCom erwirkte die Telekom nach eigenen Angaben am Dienstag eine einstweilige Verfügung gegen MobilCom beim Landgericht Düsseldorf. Darin wird dem Unternehmen unter Androhung von 500.000 Mark Zwangsgeld untersagt, weiter mit Anzeigen zu werben, die denen der Telekom stark ähneln. Das sei „hart an der Grenze zum Betrug“, schimpfte ein Telekom- Sprecher. Darüber hinaus schaltete die Telekom gestern Anzeigen, in denen sie MobilCom Kundentäuschung vorwirft.
Die MobilCom-Anzeigen waren optisch ganz im Stil der Telekom gehalten. Unter der Überschrift „Kein Sehfehler: Die günstige Vorwahl für Telekom-Kunden“ war darin für die MobilCom- Netzvorwahl geworben worden. Darunter war ein Coupon abgedruckt, mit dem die Leser ihren Telefonanschluß für Ferngespräche bei der Telekom auf die MobilCom-Vorwahl umstellen lassen sollten.
Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen
Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen