: „Outing“ wider Willen
„Tagesschau“-Sprecher Jens Riewa klagt gegen vermeintliches „Outing“ als Schwuler. Anwalt: „Behauptung ist unwahr“. Kleinverlag fürchtet Entschädigungssumme ■ Von Reinhard Krause
Outing kann teuer werden. In zwei getrennten Verfahren wurde gestern vor dem Hamburger Landgericht über die Verletzung von Persönlichkeitsrechten verhandelt. Jens Riewa, „Tagesschau“- Sprecher und TV-Moderator, hatte gegen die beiden Berliner Verlage Förster und Quer Klage erhoben. In beiden Fällen war Riewa als schwul dargestellt worden. Während es im Fall des Förster Verlags zu einer außergerichtlichen Einigung kam, wurde die Urteilsverkündung im Prozeß gegen den Quer Verlag verschoben. Riewa ließ sich vertreten durch die Kanzlei des Prominentenanwalts Matthias Prinz.
Der Moderator von Schlagersendungen war zu Beginn des Jahres auf eine Randbemerkung des Buches „Out. 500 berühmte Lesben, Schwule und Bisexuelle“ des kleinen Berliner Quer Verlags aufmerksam geworden. Über Riewas früheren Chef, den erklärten Homosexuellen Werner Veigel, hieß es dort: „Veigel gilt auch als Entdecker und Förderer des ebenfalls schwulen ,Tagesschau‘-Sprechers und Moderators Jens Riewa.“
Nach Ansicht von Christoph Meyer-Bohl, Riewas Rechtsvertreter, ist dies eine gravierende Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Die Behauptung, führte er aus, stelle eine berufliche Gefährdung des Mandanten dar, außerdem sei sie unwahr. Eine berufliche und finanzielle Gefährdung mochte die Hamburger Kammer unter Vorsitz von Richter Meyer freilich nicht ohne genauere Angaben von Klägerseite akzeptieren. Riewa sei doch offensichtlich „gut im Geschäft“, erklärte der Vorsitzende Richter.
Als Folgeveröffentlichung des kurzen Satzes in „Out“ war auch in einem Artikel des im Förster Verlag erscheinenden Schwulenmagazins Adam erwähnt worden, Riewa sei schwul. Der Vergleich zwischen Riewa und dem Förster Verlag sieht eine Entschädigungssumme von 15.000 Mark vor. Darüber hinaus erklärte sich der Verlag zu einem Widerruf in der nächsten Ausgabe von Adam einverstanden. Auch die Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Verlags.
Eine ähnliche außergerichtliche Einigung – mit einer Vergleichssumme von 5.000 Mark – wurde von Helmuth Jipp, dem Verteidiger des Berliner Kleinverlags, als zu hoch abgelehnt. Bei einer solchen Einigung rechnet Jipp mit einer Gesamtzahlung von 13.000 bis 14.000 Mark – eine Summe, die der Verlag nicht aufbringen könne. Im Falle eines Schuldspruchs, erklärte Jipp im Verlauf des Verfahrens, „werden meine Mandanten an die Wand gefahren. Dann bleibt ihnen nichts anderes übrig, als ihren Zylinder zu nehmen und in Tiergarten Konkursantrag zu stellen.“ Reinhard Krause
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