: In Forschung und Lehre sehr frei
Verdacht auf Korruption und Schlamperei mit Daten: Büros von UKE-Ärzten durchsucht. Medizintests angeblich lückenhaft gemeldet ■ Von Heike Haarhoff
Der Strahlenskandal ist noch nicht ganz aufgearbeitet, da gerät das Universitätskrankenhaus Eppendorf (UKE) erneut wegen Verdachts auf Korruption, Schlamperei im Umgang mit Patientendaten und mangelnde Qualitätskontrolle in die Schlagzeilen. Gestern durchsuchten Staatsanwaltschaft und Beamte des Dezernats Interne Ermittlungen (DIE) die Büros von 16 Ärzten in zwei Kliniken sowie einem Institut des UKE. Den Medizinern werden Betrug und Bestechlichkeit vorgeworfen.
Jahrelang sollen sie in Zusammenarbeit mit einer Firma für Laborbedarfe dem UKE medizinisches Verbrauchsmaterial in Rechnung gestellt haben, das nie geliefert wurde. Statt dessen erhielten die Ärzte umfangreiche EDV- und Medizintechnik im Wert von mehreren hunderttausend Mark – Geräte, mit denen sie ihre Büros ausstatteten. Deswegen habe die UKE-Leitung bereits vor einem Jahr Strafanzeige gestellt, teilte UKE-Sprecher Norbert Jankowski gestern mit. Offenbar ist diese von den Ärzten locker als „Eppendorfer Finanzierungsmodell“ bezeichnete Art der Materialbeschaffung schon seit Jahren im UKE verbreitet. Sollte sich der Verdacht erhärten, will das UKE „auch personelle Konsequenzen ziehen“.
Die könnten auch mehreren UKE-Medizinern drohen, die jahrelang ihre Medikamenten-Versuche an Patienten nur lückenhaft bei der Gesundheitsbehörde gemeldet haben sollen. Dieses gesetzeswidrige Handeln wurde gestern im Gesundheits- und Wissenschaftsausschuß der Bürgerschaft erörtert.
Nach dem Arzneimittelgesetz sind Mediziner verpflichtet, Tests neuer Arzneimittel an Menschen anzuzeigen. Diese Dokumentation soll dem Schutz der Patienten dienen. Doch auch die Forscher, gegen die möglicherweise Schadensersatzforderungen von Probanden erhoben werden, sind so abgesichert, weil die Testreihe noch nach Jahren nachvollziehbar bleibt.
Mehrere staatliche Krankenhäuser, darunter „insbesondere das UKE“, sollen dieser Anzeigepflicht zwischen 1989 und 1995 jedoch nicht oder lückenhaft nachgekommen sein. Das geht aus einer Senatsdrucksache hervor, die der GAL-Abgeordnete Peter Zamory per Bürgerschaftsantrag angeregt hatte. Die Konsequenz: Ein Patient, der aufgrund eines Tests Spätschäden erleidet, kann seine Rechte im Zweifel nicht geltend machen, weil die Datengrundlage fehlt.
Daran hat sich im UKE bis heute nichts geändert. Zwar habe man 1995 eine Dienstanweisung erlassen, sagte UKE-Sprecher Jankowski. Doch weiterhin obliege es dem Gewissen des Arztes, ob er diese Anweisung befolgt oder nicht. „Wir können kein Auftragsbuch führen über sämtliche Studien. Die Mediziner sind in Forschung und Lehre frei.“
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