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Psychopharmaka im Dienst

■ Oralsex-Polizist stand offenbar unter Medikamenteneinfluß

Der Polizist, der auf der Wache in Vegesack eine Festgenommene zum Oralverkehr gezwungen haben soll, stand am Tattag offenbar unter dem Einfluß von Psychopharmarka. Wie aus Justizkreisen verlautete, hat der Beamte sich vor dem Verwaltungsgericht damit verteidigt, daß er sich seit längerem wegen familiärer Schwierigkeiten in Behandlung befände und daß ihm Psychopharmarka verschrieben worden seien. Eine Dienstvorschrift verbietet Polizisten im Dienst lediglich die Einnahme von Alkohol oder anderen abhängig machenden Drogen. Psychopharmarka stehen dagegen nicht auf der Verbotsliste. Es sei Sache des Arztes, darüber zu entscheiden, ob ein Beamter unter Einfluß von Psychopharmarka diensttauglich sei oder nicht, sagte Stefan Luft, Sprecher von Innensenator Ralf Borttscheller (CDU), zur taz. In Zweifelsfällen könne der polizeiärztliche Dienst hinzugezogen werden. Wie berichtet, ist gegen den Polizisten ein Strafbefehl wegen Mißbrauchs von Gefangenen und behördlich Verwahrten ergangen. Daß der Beamte trotzdem im Dienst bleiben darf, verdankt er dem Alleingang eines Referatsleiters der Senatskommission für das Personalwesen (SKP), der in der Berufungsverhandlung vor Gericht nur noch eine Gehaltskürzung statt der Entlassung gefordert hatte. kes

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