: Senat: Ja zu Space-Shopping-Park
■ Öffentliches Geld soll zur Verfügung stehen / Gutachter des Senats haben Bedenken / Für den Ocean Park in Bremerhaven schätzt Wirtschaftssenator Hattig die Chancen auf „über 50 Prozent“
„Jetzt wird gehandelt“, mit dieser Klarstellung hat Wirtschaftssenator Josef Hattig gestern nach einer Sondersitzung des Senats den aktuellen Planungsstand für die beiden Großprojekte Space- und Ocean-Park dargestellt (vgl. taz 29.10.) Beide sind, so Hattig, als Tourismus- und Freizeitprojekte nicht rentabel zu betreiben, durch eine starke Einzelhandsls-Anteil soll dies aber insbesondere für den Space-Park gesichert werden. Für den Ocean-Park schätzt der Wirtschaftssenator die Realisierungs-Wahrscheinlichkeit nur auf „über 50 Prozent“.
Mit den Betreibern von der Köllmann-Gruppe und der Münchener KanAm-Finanzierungsgesellschaft will Bremen, so versicherte der federführende Senatsrat Klaus-Wilhelm Timm, vertraglich vereinbaren, daß Änderungen an den Freizeit-Elementen mit Bremen abzustimmen wären. Das bedeutet: Wenn also das Unternehmen einzelne micht rentable Elemente des insgesamt nicht rentablen Space Parks streichen oder nach kurzer Inbetriebnahme schließen will, müsse es mit dem Land Bremen darüber eine Verständigung geben.
Der Bausenator ist seit Monaten in die Verhandlungen mit der Köllmann-Gruppe nicht mehr einbezogen worden. In einer kurzfristig erarbeiteten internen Stellungnahme formulierte er erhebliche Kritik. Köllmann wollte den Baubeginn eine Woche vor der Bürgerschaftswahl haben und das Thema damit automatisch zum Wahlkampfthema machen. Das geht nicht, findet der Bausenator: „Ein Baubeginn für die Infrastrukturmaßnahmen zum 1.6.1999 ist nicht einzuhalten.“
Zweiter Punkt: „Aus der Vorlage wird nicht deutlich, inwieweit die Einbeziehung der öffentliche Seite in das Betreiberrisiko ausgeschlossen ist.“ Drittens: Wenn Köllmann auch die Infrastruktur-Bauten organisieren soll, darf es dabei aber „nur in zulässigem Rahmen einen Gewinnanteil“ geben. Es gehe nicht, „daß der Gewinnanteil so hoch ist, daß er wesentliche Deckungsbeiträge für die Eigenkapitalausstattung“ bringt. Kurz: verdeckte Subvention.
Noch schärfer in ihrer Beurteilung sind die vom Senat beauftragtern Gutachter der „Deutschen Revision“, die nur den Space Park beurteilen sollten. Die „wirtschaftliche Tragfähigkeit“ des Space Parks könnte überhaupt „noch nicht beurteilt“ werden, schreiben sie, da „wesentliche Prämissen“ noch unklar seien. Konkret liege eine „vorbehaltlose Finanzierungszusage der Degi“ nicht vor, die Gesamtfinanzierung sei also „nicht gewährleistet“. Der Shopping-Teil sei konzeptionell nicht entwickelt, dazu könne man also überhaupt nichts sagen. Fazit: Alles stehe und falle mit der „als nachhaltig unterstellten Bonität der Köllmann-Unternehmensgruppe, die wir nicht beurteilen können“.
Und dann kommt eine lange Liste von Forderungen, die Bremen in die ausgearbeiteten Verträge noch einbringen müßtem um Vertrauen in die Bonität durch vertragliche Regelungen zu ersetzen: Köllmann müsse eine „verbindliche Frist“ gesetzt werden, endlich Verträge mit erfahrenen Betreibern vorzulegen. Bremen müsse sich im Einzelhandels-Bereich ein „Mitspracherecht ausbedingen, um bremische Interessen wahren zu können“. Köllmann dürfe kein ungesichertes „Cash Management“ betreiben, Köllmann müsse sich für den Fall des Scheitern der Planung, das dem unternehmerischen Bereich zuzuschreiben sei, zu Schadensersatz an Bremen verpflichten. K.W.
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