: Stattliche Splitter
■ Verfassungsgericht: Fünf-Prozent-Hürde ist in Hamburg zulässig
Hamburg muß nicht noch einmal wählen. Das Verfassungsgericht der Hansestadt wies gestern den Antrag mehrerer an der Fünf-Prozent-Hürde gescheiterter Kandidaten ab. Sie hatten gefordert, die Wahlen zu den Bezirksversammlungen vom vergangenen September für ungültig zu erklären.
Sieben damalige Kandidaten von FDP, Statt Partei und Republikanern hatten die Wahlen angefochten. Sie waren mit ihren Parteien in den Bezirken Hamburg-Mitte, Eimsbüttel, Nord und Bergedorf an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Da sie diese für verfassungs-widrig hielten, legten sie zunächst Einspruch bei der Bürgerschaft ein und klagten dann vor dem Verfassungsgericht.
Dessen Vorsitzender Richter Wilhelm Rapp betonte in seiner Urteilsbegründung, daß ohne eine derartigte Hürde die Gefahr bestehe, daß kleine Splitterparteien ins Parlament einziehen und dieses lahmlegen könnten. Wären viele kleine Gruppen vertreten, würde hierdurch die Bildung einer stabilen Mehrheit erschwert oder verhindert. Der Gesetzgeber wäre befugt, dagegen mit den Mitteln einer Sperrklausel Vorsorge zu treffen. Allerdings müßten dabei die Verhältnisse des Landes berücksichtigt werden, für das die Hürde gelten soll. Entscheidend sei die dortige politische Wirklichkeit.
Sechs Bundesländer kennen derartige Sperrklauseln nicht. Die verhinderten Bezirkspolitiker argumentierten vor allem mit einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes Berlin, das die Fünf-Prozent-Hürde für Berlin im März 1997 aufgehoben hatte. Die Verhältnisse in Berlin ließen sich indes nicht auf Hamburg übertragen, lehnte Rapp die Parallele ab.
„Das ist eben kein unabhängiges Gericht“, kommentierte Frank-Michael Bauer von der Statt Partei die Entscheidung. Nichts anderes habe er erwartet, denn „solange die großen Parteien Nutznießer des Wahlgesetzes sind, werden sie es nicht ändern“. Daß Richter Rapp von Splitterparteien sprach, erzürnte vor allem den Statt Parteiler Cyrus Zahedy: „Wir haben fast 50.000 Stimmen bekommen“, sagt er. „Damit sind wir keine Splitterpartei.“
Elke Spanner
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