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Böttchers Freispruch aufgehoben

BGH hält neue Verhandlung im Fall Weimar für erforderlich. Nun muß sich Monika Böttcher zum dritten Mal wegen Mordes an ihren Töchtern verantworten  ■ Aus Karlsruhe Christian Rath

Monika Böttcher (ehemals Weimar) muß weiter zittern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob gestern den Freispruch des Landgerichts Gießen auf. Zur Begründung hieß es, das Gießener Urteil sei in sich widersprüchlich. Der Prozeß muß nun vor dem Landgericht Frankfurt wieder ganz von vorn beginnen. Auch 12 Jahre nach dem Tod der beiden Mädchen Karola (zur Tatzeit fünf Jahre alt) und Melanie (sieben) ist damit weiter unklar, wer die Tat zu verantworten hat. Als Täter kommen nur die Mutter Monika Böttcher und der Vater Reinhard Weimar in Frage. In einem aufsehenerregenden Indizienprozeß war die Mutter 1988 vom Landgericht Fulda wegen zweifachen Mordes verurteilt worden. Sieben Jahre später erreichte sie eine Wiederaufnahme des Verfahrens, die im April 1997 zum Freispruch vor dem Landgericht Gießen führte. Doch damit hatte der Prozeßmarathon noch kein Ende. Ihr Ex-Mann und die Staatsanwaltschaft erhoben gegen diesen Freispruch Revision und hatten jetzt auch Erfolg.

Der BGH, das oberste deutsche Strafgericht, erklärte gestern, daß das Gießener Urteil in einem zentralen Punkt widersprüchlich gewesen sei. Konkret ging es um die Zeugenaussage eines Ehepaars, das die Kinder am Morgen des 4. August 1986 noch lebend gesehen hatte. Schenkte man dieser Beobachtung Glauben, kam eigentlich nur die Mutter als Täterin in Betracht.

Das Landgericht aber verfuhr anders. Es stellte zwar fest, daß „keine ernsthaften Zweifel“ an den Aussagen der Zeugen bestehen, zog daraus jedoch nicht den – an sich zwingenden – Schluß, daß die Kinder an diesem Morgen noch gelebt hatten. „Da das Urteil des Landgerichts Gießen wesentlich auf diesem Rechtsfehler beruhte, mußte es aufgehoben werden“, erklärte der Vorsitzende Richter Burkhard Jähnke. Eine Prognose über den weiteren Prozeßverlauf sei damit aber nicht verbunden, betonte der Senatsvorsitzende. Ob es zum Freispruch oder zur Verurteilung von Monika Böttcher kommt, müsse in einer neuen Hauptverhandlung geklärt werden.

Verteidiger Gerhard Strate zeigte sich nach dem Urteil gefaßt: „Ich bin sicher, daß Frau Böttcher auch den nächsten Prozeß als freie Frau beenden wird.“ Er räumte ein, daß das Gießener Urteil „Schwächen“ hatte. „Die Widersprüche kamen wohl daher, daß sich die Gießener Richter selbst nicht einig waren.“ Monika Böttcher war zur gestrigen Urteilsverkündung nicht erschienen. „Sie wird von Freunden betreut“, berichtete ihr Anwalt. Er hofft, daß in einem neuen Prozeß die volle Unschuld seiner Mandantin festgestelllt wird. Kommentar Seite 12

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