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Freihandel statt Moral

■ US-Gericht: Benachteiligung von Firmen wegen Handel mit Birma ist verfassungswidrig

Washington (IPS/taz) – US- und multinationale Konzerne, die mit Unterdrückungsregimen Geschäfte machen, dürfen in den USA nicht von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Das hat ein Bundesgericht in Washington entschieden. Das Urteil erklärt ein seit zwei Jahren im US- Bundesstaat Massachusetts geltendes Gesetz als verfassungswidrig, das Firmen den Zugang zu staatlichen Aufträgen erschwert, die mit dem Militärregime in Birma zusammenarbeiten.

Laut Urteil kollidiert das Gesetz mit den Kompetenzen der Zentralregierung. Die Staatsanwaltschaft in Massachusetts will den Schiedsspruch vom Obersten Gerichtshof prüfen lassen. Nach Ansicht des Rechtswissenschaftlers Bob Stumberg vom „Georgetown Law Center“ dürften nach diesem Urteil Bundesstaaten und Kommunen bei der Auswahl ihrer Handelspartner keine moralischen Bedenken mehr geltend machen, wenn dadurch der Außenhandel beeinträchtigt würde.

In den USA sind rund ein Dutzend sogenannter „selective purchasing laws“ erlassen worden, die Firmen durch den angedrohten Entzug von öffentlichen Aufträgen zwingen wollten, ihre Kontakte zu Unrechtsregimen abzubrechen. Diese Gesetze wurden vor allem in den 70er und den 80er Jahren mit Erfolg gegen US-Multis in Südafrika angewendet.

Der Handel mit Birma, wo eine Militärjunta die demokratische Opposition brutal unterdrückt, hat bis jetzt in mehr als 20 US-Bundesstaaten und Städten unter Strafe gestanden. Auch Geschäfte mit Nigeria, der Volksrepublik China und Kuba wurden geahndet. Der „National Foreign Trade Council“ (NFTC), eine Vereinigung der größten US-Firmen und Niederlassungen von Multis, ging nun erfolgreich gegen Massachusetts vor.

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