: Freispruch im Affenprozeß
■ Sturm auf Büro von Affenforscher Kreiter bleibt ohne Strafe
Mit einem Freispruch endete gestern vor dem Amtsgericht ein Prozeß gegen einen vermeintlichen Tierversuchsgegner. Dem angeklagten Studenten Jan A. konnte der vorgeworfene Landfriedensbruch aber nicht nachgewiesen werden. Am 4. November 1997 war eine Gruppe von Tierversuchsgegnern vor die verschlossene Tür des Hirnforschungsbereiches im Gebäude NW 2 der Bremer Universität gezogen. Dort wurden zwei Schränke mit Parolen besprüht, zwei Poster beschädigt und laut der Protest gegen die geplanten Affenversuche skandiert. Nach wenigen Minuten zog die Gruppe wieder ab.
Die Staatsanwaltschaft hatte in der Protestaktion eine „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ gesehen, Menschen seien „in Angst und Schrecken“ versetzt worden. Die Versammlung habe dazu gedient, des Affenforschers Andreas Kreiter habhaft zu werden. Jan A. sei Teil der Protestgruppe gewesen. Landfriedensbruch kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.
Doch sowohl die Aktenlage als auch die Zeugenaussagen waren mehr als dünn. Eine Uni-Mitarbeiterin hatte lediglich beobachtet, daß sich Jan A. in der Gruppe aufhielt, die vor der verschlossenen Tür stand. Die Sachbeschädigung war nicht beobachtet worden. Als kurz darauf die Polizei eintraf, waren die Protestierenden noch nicht weit gekommen – im Hausflur wurde ein Teil der Gruppe gestellt, die Mitarbeiterin machte einen Beamten auf Jan A. aufmerksam. Herbeigeeilte AStA-Vertreter verständigten sich mit der Polizei darauf, daß keine weiteren Personalien aufgenommen wurden. „Daß es sich um einen Landfriedensbruch handeln könnte, war für uns nicht erkennbar“, rechtfertigte ein Polizist die Beschwichtigungsstrategie.
Jan A. wollte sich zu den Vorgängen nicht äußern. Sein Verteidiger machte sich in seinem Plädoyer „ernsthafte Gedanken über die Verfassung des Verfassers der Klageschrift“. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft reichten in seinen Augen nicht für eine Anklageerhebung. Auch der Richter sagte im Anschluß an den Freispruch, daß „nach Aktenlage das Verfahren nicht zu eröffenen gewesen sei“. Er hatte den Fall von einem Kollegen übernommen. Auch die Staatsanwaltschaft hatte für den Prozeß die unterste Garde geschickt; eine Referendarin mußte die Kritik der Juristenkollegen einstecken. Trotzdem ermahnte der Richter den Angeklagten zum Schluß: „Sie waren ja dabei und haben mitgemischt“.
cdo
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