: Verbessertes Bleiberecht
■ Flüchtlingsfamilien soll nach dreijährigem Aufenthalt gesicherter Status gewährt werden
Hannover (taz) – Einen Abschiebestopp und ein Bleiberecht für alle Flüchtlinge, die seit fünf Jahren in der Bundesrepublik leben, hat die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck, gefordert.
Im Zuge der sogenannten Altfallregelung, die im Bonner Koalitionsvertrag vorgesehen, aber nicht näher präzisiert ist, müßten alleinstehende Flüchtlinge mit fünfjährigem Aufenthalt in der Bundesrepublik ein Bleiberecht erhalten. Schon nach drei Jahren Aufenthalt sollten Flüchtlingsfamilien durch die Altfallregelung einen gesicherten Status bekommen, sagte die bündnisgrüne Ausländerbeauftragte am Rande der Bundesmitgliederversammlung von Immigrün, der grünennahen Immigrantenorganisation.
Nach den Vorstellungen von Beck soll bei der neuen Altfallregelung das Bleiberecht nicht an ein selbständiges Bestreiten des Lebensunterhaltes geknüpft werden. Die Flüchtlinge mit langjährigem Aufenthalt sollen zwei Jahre Zeit bekommen, um ihre eigene Existenz zu sichern, um sich von Sozialleistungen unabhängig zu machen. Während dieser Zeit könnten sie zunächst eine Duldung erhalten, die dann später in ein Bleiberecht umgewandelt werden könne, sagte Beck. Für alle Flüchtlinge, die durch die Altfallregelung begünstigt werden, verlangte Beck einen sofortigen Abschiebestopp. Wahrscheinlich werde die Altfallregelung, die nur gemeinsam mit den Bundesländern zu verwirklichen sei, erst im Mai 1999 in Kraft treten. Jürgen Voges
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