: Er wollte nur „ein guter Polizist“ sein
Das Landgericht hat gestern einen Polizisten wegen besonders schwerer Bestechlichkeit und Geheimnisverrats zu 21 Monaten Haft mit Bewährung verurteilt. Der 23jährige Beamte hatte einer Rechtsanwaltskanzlei elfmal geheime Daten aus dem Polizeicomputer beschafft und dafür zwischen fünf und 25 Mark – insgesamt 150 Mark – kassiert. Der Chef der Rechtsanwaltskanzlei in Mitte ist wegen Bestechung zu 27.000 Mark Geldstrafe verurteilt worden. Nach Überzeugung der Strafkammer hat der 38jährige Jurist den Polizisten „mißbraucht, um sich die Arbeit zu erleichtern“. Mit den Informationen konnte die Kanzlei Rechtsansprüche von Mandanten schneller bearbeiten als auf dem legalen Weg. In diesem ersten Prozeß nach der Verschärfung des Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption hatte die Staatsanwaltschaft dreieinhalb Jahre Gefängnis für den Polizeimeister beantragt. Der Ankläger hatte verlangt, den illegalen Informationshandel streng zu ahnden, weil somit das Grundrecht des Bürgers auf Datenschutz verletzt werde. Der Polizist wurde nach der Urteilsverkündung auf freien Fuß gesetzt. Zu Prozeßbeginn hatte er erklärt, er wollte „ein besonders guter Polizist sein“. dpa
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