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Strittig ist nicht, ob etwas geschehen ist, sondern ob sich jemand dadurch persönlich verletzt fühlt

■ Die Arbeitsstelle ADE ist für Bremens Öffentlichen Dienst die Anlaufstelle für Beschwerden über Sexismus: „Wir reden über die pluralistische Gesellschaft an den Unis“, sagt Mitarbeiterin Sabine Klein-Schonnefeld

Die „Arbeitsstelle gegen sexuelle Diskriminierung und Gewalt am Ausbildungs- und Erwerbsarbeitsplatz“ (ADE) ist die Anlaufstelle für BremerInnen, die im Öffentlichen Dienst arbeiten. Sie können sich bei der ADE beschweren, wenn sie sich diskriminiert, belästigt oder gemobbt fühlen. Welches Verfahren dann anläuft, schildert im taz -Interview Sabine Klein-Schonnefeld, Mitarbeiterin der Stelle.

taz: Lehrende an der Bremer Universität sind verunsichert. Nachdem bekannt wurde, daß sich mehrere StudentInnen über die sexistische Lehrweise eines Dozenten beschwert haben sollen, fragen sich DozentInnen jetzt, ob sie lieber nicht alleine mit Studentinnen im Aufzug fahren, und dergleichen. Ist das das Ziel Ihrer Arbeit?

Sabine Klein-Schonnefeld, Arbeitsstelle ADE:

Die ADE besteht seit 1993. Wievielen Beschwerden von StudentInnen über Dozenten geht Sie pro Jahr nach?

Beschweren sich in der Regel Frauen über Männer?

Was ist der häufigste Anlaß zur Beschwerde?

Wie gehen Sie vor, wenn Ihnen Beschwerden innerhalb der Universität – von StudentInnen gegenüber Lehrenden – bekannt werden?

Wobei die Furcht nichts über tatsächliche Reaktionen auf Kritik aussagen muß.

Heißt das, offene Aussprache wird nicht empfohlen?

Wann werden Sie bei Beschwerden in welcher Weise aktiv?

Die Frage ist ja, was ist Sexismus? Da arbeiten Sie nach Richtlinien. Danach sind neben vielem anderen „verbale oder bildliche, konfrontative oder provozierende Präsentation pornographischer/ sexistischer Darstellungen“ unerwünscht bzw. verboten. Wie wird denn festgestellt, ob es sich überhaupt um sowas handelt?

Das heißt, daß beispielsweise bestimmte Filme gezeigt wurden, ist nicht strittig – wohl aber, ob die was mit Sexismus zu tun haben?

Für denjenigen, der sich – möglicherweise zu Unrecht – beschuldigt fühlt, gegen die Antisexismusgebote der Uni verstoßen zu haben, kann das eine schwierige Situation sein.

Wie prüfen Sie, ob eine Beschwerde überhaupt berechtigt ist?

Geben Sie das weiter, ohne das zu prüfen?

Nehmen wir mal, hypothetisch, es ginge um einen Filmausschnitt, in dem unter anderem über eine Abtreibung gesprochen wird. Da könnte sich eine junge Feministin durch die Art, wie der Film angekündigt wird, durch den Lehrenden verletzt fühlen – und eine junge Lebensschützerin durch das Gespräch über eine Abtreibung an sich. Beide können zu Ihnen kommen und sich beschweren – und die Sache geht zum Vorgesetzten?

Kann ein solcher Weg darin bestehen, Lehrenden, gegen die Beschwerden vorkamen, vorzuschlagen, Materialauswahl und -einsatz so zu modifizieren, daß kein Anlaß zu Beschwerden besteht? Die Unileitung hat dies getan.

Wie bekannt sind diese Inhalte Ihrer Arbeit?

Sie behandeln die Beschwerden in der Regel vertraulich. Wäre nicht eine breite Debatte über Ihre Arbeit und auch beschwerdeauslösende Vorgänge wünschenswert?

Aber muß man nicht, wenn es zum Beispiel um die Auswahl bestimmter Materialien geht, am Beispiel deutlich machen, was an einer Situation sexistisch sein soll – wenn es nicht das Material selbst ist?

Fragen: Eva Rhode

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