■ Ersatzwagen
: Nicht zu teuer, nicht zu billig

Nach einem Unfall müssen Autofahrer keine Marktforschung betreiben, um den billigsten Ersatzwagen ausfindig zu machen, urteilte der Bundesgerichtshof schon 1996. Nur wenn ohne weiteres erkennbar sei, daß die Kosten des Mietwagens außergewöhnlich hoch sind, müsse sich der Mieter nach einer anderen und preiswerteren Möglichkeit umsehen. Daran erinnert die Zeitschrift Finanztest in ihrer Dezemberausgabe.

Allerdings dürften Autoversicherer ihren Kunden auch nicht zu einem billigen Fahrzeug drängen, solange sich der Preis im Rahmen des üblichen Unfallersatztarifs bewege, so die Zeitschrift weiter. In einem neueren Fall habe die Allianzversicherung „einen Kunden telefonisch gewarnt, seinen Unfallersatzwagen bei einem Offenbacher Autovermieter zu leihen“, weil es in der Vergangenheit bei der Erstattung der Kosten „mit diesem Unternehmen Probleme gegeben“ habe. Die Bundesrichter werteten dies als „Verunsicherung des Kunden und ernsthafte Störung der Geschäftsbeziehungen des Mietwagenunternehmens“, so Finanztest (Az. VI ZR 357/97). alo