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Knast für Erzieher

■ Sechseinhalb Jahre Haft wegen Vergewaltigung eines Zehnjährigen

Ein 53jähriger früherer Erzieher ist gestern vom Hamburger Landgericht wegen sexuellem Mißbrauch zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß der Mann den zehnjährigen Philipp von April bis Dezember 1996 mindestens einmal pro Woche mißbraucht hat. Außerdem soll er einen 16jährigen Jungen mehrmals vergewaltigt haben. Die mitangeklagte Lebensgefährtin des Verurteilten wurde wegen Beihilfe zur Kindesentziehung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt.

Der Angeklagte war im April 1997 festgenommen worden, als die Polizei den zehnjährigen Philipp aus der Wohnung des Mannes befreite. Der Junge war über ein Jahr gesucht worden, nachdem er 1996 aus einem Kinderheim in Prisdorf verschwunden war. Gegen den 53jährigen wird seit den 80er Jahren wegen sexueller Übergriffe ermittelt. Er betreute früher Kinder- und Jugendwohnungen und arbeitete als Erzieher im Kinderkrankenhaus Wilhelmstift.

Die Kammer habe keine Zweifel am Kern der Aussagen beider Opfer, sagte die Vorsitzende Richterin Gertraut Göring. Philipp habe sich die zahlreichen Einzelheiten der geschilderten Taten nicht ausdenken können. Er sei um eine wahrheitsgemäße Schilderung bemüht gewesen und habe kein Motiv für falsche Beschuldigungen gehabt.

Die Aussagen des Angeklagten, der die Vorwürfe bestreitet, bezeichnete Göring als abenteuerlich. Er habe „nebelhafte Alibis“ vorgebracht. Das Gericht billigte ihm dennoch verminderte Schuldfähigkeit zu. Der frühere Erzieher habe sich in eine innere Welt geflüchtet. Von seinen pädagogischen Fähigkeiten sei er völlig überzeugt, ja geradezu besessen.

Massive Kritik übte Richterin Göring auch an Strafverteidiger Uwe Maeffert. Dieser habe den Prozeß, der über ein Jahr lang dauerte, in die Länge gezogen. Insgesamt habe es von Seiten der Verteidigung 143 Anträge gegeben, davon waren 40 Ablehnungsanträge auf die Person der Vorsitzenden gerichtet. „Ob sich die Art dieser Verteidigung mit den Aufgaben eines Anwalts als Organ der Rechtspflege vereinbaren läßt, darüber möge sich jeder selbst Gedanken machen“, meinte Richterin Göring. Die Verteidigung kündigte an, sie werde in Revision gehen. dpa

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