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Kirchenasyl ist „Rechtsbruch“

■ Innensenator geht auf Konfrontationskurs zur Bremer Kirche

Innensenator Ralf Borttscheller (CDU) hat gestern heftig die Bremische Evangelische Kirche (BEK) kritisiert. Die Gewährung von Kirchenasyl sei „keine Heldentat, sondern Rechtsbruch“, betonte der Senator. Niemand könne der Justiz leichtfertiges Urteilen unterstellen. Darum müsse er sich auch nicht von der BEK über „humane Lösungen belehren“ lassen, so Borttscheller. Hintergrund: Heinz-Hermann Brauer, Präsident des Kirchenausschusses, hatte gestern von der Innenbehörde einen Abschiebestopp nach Togo gefordert und weiteres Kirchenasyl angekündigt (wir berichteten).

Dafür gibt es nach Angaben von Borttscheller „keine Grundlage“. Das stimmt so nicht. Nach Paragraph 54 des Ausländergesetzes könnte das Innenressort „aus humanen Gründen“ einen Abschiebestopp verhängen. Borttscheller erwartet dagegen von der BEK, daß diese „die nach rechtsstaatlichen Maßstäben getroffenen Asylentscheidungen“ respektiert. Nur dann habe das aufwendige Asylverfahren seinen Sinn, so Borttscheller. Unmißverständlich wies er zudem darauf hin, daß die Hilfe zum illegalen Aufenthalt und damit auch zum Kirchenasyl strafbar ist: „Unabhängig, wie ein solcher Akt bürgerlichen Ungehorsams begründet wird, hat jeder dafür persönlich die Konsequenzen zu tragen.“ Jeti

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