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Es herrschte ein „Klima der Gewalt“

■ Untersuchungsausschuß zum Bremer Knast-Skandal in der JVA-Oslebshausen legt seinen vorläufigen Abschlußbericht vor

In der Justizvollzugsanstalt Oslebshausen herrschte „ein Klima der Gewalt“ – auch wenn die Justizvollzugsbeamten, die sich wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten mußten, zum größten Teil freigesprochen worden sind. Das ergibt sich aus dem vorläufigen Abschlußbericht des Untersuchungsausschusses, der die Mißstände im Knast untersucht hat. Der vertrauliche Bericht, der der taz vorliegt, muß noch mit den Fraktionen abgestimmt werden.

„Die Befürchtungen über Mißstände in der JVA sind in der Beweisaufnahme des Ausschusses bestätigt worden“, heißt es in dem Bericht. Die Aufsicht über die Anstalt durch die Behörde sei „unzureichend“ gewesen. Der Leiter des Justizvollzugsamtes habe die Anstalt nicht besucht, „weil das Unruhe in die Anstalt hineingebracht hätte“. Auch der Justizssenator hätte diese „Defizite nicht ausgeglichen.“

Deshalb konnte es zu Übergriffen auf Häftlinge kommen. „Dabei handelte es sich um die Ausübung offener körperlicher Gewalt mit Mißhandlungen verschiedener Art, darunter der Einsatz des Schlagstockes.“ Die Zwangsmaßnahmen seien zum Teil „exzessiv“ angewendet worden. Mit Notwehr habe das nichts mehr zu tun gehabt. „Die Verhältnismäßigkeit wurde wiederholt massiv verletzt.“

Regelmäßige Dienstgespräche gab es erst nach gravierenden Vorfällen. Das Berichtswesen war unzureichend. Strafanzeigen wurden nicht weitergeleitet, das Justizvollzugsamt nicht unterrichtet. Auch um die Sicherheit der Anstalt war es in Oslebs schlecht bestellt. Offenbar um den liberalen Strafvollzug nicht zu gefährden, sei die Sicherheit nicht gewährleistet worden.

Darunter fallen nach dem Bericht nicht nur die Ausbrüche, sondern auch die „jederzeitige Verfügbarkeit von Drogen“ im Knast. Drogenkontrollen wurden nur sporadisch durchgeführt. Es seien keine Maßnahmen ergriffen worden, um den Drogenkonsum im Knast „wenigstens nachhaltig einzuschränken“. Diese „lethargische Haltung“ habe die Situation verschlechtert. Der Ausschuß hat „keine Beteilung oder unmittelbare Verantwortung von Bediensteten am Tod von Gefangenen festgestellt“, heißt es weiter. Dennoch seien im Fall des Selbstmörders Udo J. Fehler gemacht worden. Das Justizvollzugsamt, das die Anstalt kontrollieren sollte, habe seine Aufgabe nur unzureichend wahrgenommen.

Ein Warnhinweis hätten die Ermittlungen der Sonderermittlungsgruppe K 34 sein können. Die Sondereinheit der Kripo ermittelte schon 1995 im Knast. Die Beamten fanden schon damals Hinweise auf die Mißhandlung von Gefangenen. Die Gruppe wurde vom Leiter der Kripo „eigenmächtig“ aufgelöst – und zwar, obwohl die Beamten mit ihren Ermittlungen noch nicht am Ende waren. Das sei „einmalig und nicht nachvollziehbar“. Eine politisch motivierte Einflußnahme auf diese Entscheidung hat der Untersuchungsausschuß allerdings nicht festgestellt. kes

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