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Die Strukturreform

Mit einstimmigem Placet der Bürgerschaft entläßt die Kulturbehörde zum 1. Januar 1999 die sieben staatlichen Hamburger Museen aus dem Status nachgeordneter Dienststellen und errichtet für jedes der sieben Häuser jeweils selbständige Stiftungen öffentlichen Rechts. Die Strukturreform führt zu wesentlichen Neuerungen.

* Einführung der kaufmännischen Buchführung und Einrichtung einer doppelten und gleichberechtigten Führungsspitze durch Zuordnung eines kaufmännischen Geschäftsführers zu jedem Museumsdirektor. * Ein zehnköpfiger Stiftungsrat übt die Kontrolle aus. Sein Vorsitzender ist in allen Fällen die amtierende Kultursenatorin. Die bestehenden Arbeitsverhältnisse der Beamten und staatlichen Angestellten werden unter Besitzstandswahrung übergeleitet.

* Grundstücke, Gebäude und Sammlungen verbleiben im Eigentum der Stadt, werden aber an die Museumsstiftungen zur Nutzung vermietet. Die hierfür fällige Pacht wird durch erhöhte Zuwendungen ausgeglichen.

* Die Stiftungen werden mehrwertsteuerpflichtig, die gesamte Veränderung erfolgt für die Stadt kostenneutral, der Rechnungshof behält volle Prüfungsrechte, mögliche Einsparungen und sämtliche Einnahmen kommen den Stiftungen zugute.

Wesentliches Ziel des Gesetzes ist es, die Museen in die Lage zu versetzen, flexibel und eigenverantwortlich im Rahmen des Budgets unternehmerisch frei zu handeln, das spezielle Profil der einzelnen Museen zu stärken und mit Effizienz und Transparenz den knapp 1,5 Millionen Besuchern einen modernen Kulturbetrieb zu bieten. josch

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