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Gewerbeaufsicht: Vorsicht beim Knallen

Pünktlich zu den Vorbereitungen fürs nächste Jahr warnt die Gewerbeaufsicht, Knaller nur so abzuschießen, wie die Bedienungsanleitung es vorsieht. Also: Nicht die Stengel abmontieren und die Raketen in der Hand zünden. Außerdem und sowieso keinesfalls vor 18 Uhr und nach 1 Uhr in der Sylvester-nacht ballern; auch nicht in unmittelbarer Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen. Seenotsignale abzuschießen, ist grundsätzlich verboten. taz

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