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Rabatt für Zumutungsvermeidung

Celle (dpa/taz) – Auf Autofahrten immer in den nächsten Busch! Diese vernünftige Regel brachte das Celler Amtsgericht soeben einem 27jährigen Mechaniker bei. Der Mann war mit 151 Sachen in eine Radarfalle der Polizei gerast und hatte wegen vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung 400 Mark Bußgeld und vier Wochen Fahrverbot aufgebrummt bekommen. Weil er in seiner Schnellfahrt keinen Vorsatz erkennen konnte, zog er vor Gericht und erstritt sich einen Rabatt von 50 Mark. Er habe ein „dringendes menschliches Bedürfnis“ verspürt, sagte er. „Ich dachte, bevor alles in die Hosen geht, gibst du Gas“, verteidigte sich der Fahrer aus Unterlüß. Der Richter hielt ihm allerdings vor, es wäre klüger gewesen, sich im angrenzenden dichten Wald zu „erleichtern“. Das allerdings mochte der junge Mann seiner Freundin nicht „zumuten“, die als Beifahrerin im Auto saß. (Aktenzeichen: OWi 8627/98-500/98)

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