: CDU: Sagt ja zu Deutschland! ...dann gibt's auch den Paß
■ In ihrer Unterschriftenkampagne fordert die Union: Vor der Einbürgerung müßten „gelungene Integration“ und eine „klare Entscheidung für Deutschland“ stehen
Bonn (taz) – Jetzt sind die Fronten klar. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) stellte gestern in Bonn offiziell die Eckpunkte seines Gesetzentwurfs über die erleichterte Einbürgerung von Ausländern vor. Unmittelbar zuvor hatte der Vizefraktionschef der Union, Jürgen Rüttgers, ein ausländerpolitisches Konzept erläutert, das in der nächsten Woche von der Fraktion beschlossen werden soll. Rüttgers präsentierte außerdem den Textentwurf für die geplante Unterschriftenaktion gegen die doppelte Staatsbürgerschaft. Bundesweit soll die Kampagne am 24. Januar starten. Die hessische CDU will mit Blick auf die Landtagswahlen am 7. Februar bereits an diesem Wochenende mit der Aktion beginnen. Der Aufruf unter der Titelzeile „Ja zur Integration – Nein zur doppelten Staatsbürgerschaft“ sagt im Wortlaut: „(...) Integration erfordert Toleranz für andere Lebensarten und das Bemühen, in Deutschland heimisch zu werden. (...) Die Einbürgerung kann erst am Ende einer gelungenen Integration stehen. Eine klare Entscheidung für Deutschland und die deutsche Staatsbürgerschaft ist daher unverzichtbar. Deshalb sind wir gegen die generelle Zulassung der doppelten Staatsangehörigkeit.“ Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit soll sich laut Unions- Konzept „wie bisher nach dem Abstammungsprinzip“ richten. Hier geborene Kinder der zweiten und dritten Ausländergeneration sollen statt der deutschen Staatsbürgerschaft eine „Einbürgerungszusicherung“ erhalten, die im Alter von 21 Jahren erlischt, wenn kein Antrag auf Einbürgerung gestellt wurde.
„Wer für Integration ist, muß zugleich auch für Zugangsbegrenzung sein“, heißt es in dem Papier. Im einzelnen ist darin vorgesehen, das Nachzugsalter von Kindern von derzeit 16 auf „höchstens“ 10 Jahre zu senken. Die „Wiederkehroption“ soll „restriktiver gefaßt werden“. Nach den Vorstellungen von CDU und CSU sollen junge Ausländer, die in Deutschland aufgewachsen sind, nach einem vorübergehenden Aufenthalt in ihren Heimatländern künftig nur dann hierher zurückkehren dürfen, wenn sie zuvor in der Bundesrepublik „einen anerkannten Schulabschluß“ erlangt haben.
Innenminister Schily erklärte, in dem Papier der Unionsparteien gebe es einige überlegenswerte Punkte. Dabei nannte er konkret die Forderung, den Sprachunterricht für intergrationswillige Ausländer staatlich zu fördern. Für seinen eigenen Entwurf bekam Schily Beifall aus den eigenen Reihen. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) lobte ihn gestern im Kabinett, und auch der bündnisgrüne Koalitionspartner zeigte sich insgesamt zufrieden. Die Fraktionschefin von Bündnis 90/ Die Grünen, Kerstin Müller, sieht allerdings bei einigen Punkten noch „Veränderungsbedarf“, unter anderem im Hinblick auf die im Gesetzentwurf vorgesehene Unterhaltsfähigkeit und Verfassungstreue von Einbürgerungswilligen. Sie wünscht die Beibehaltung einer Sozialklausel für den Fall unverschuldeter Armut und eine Garantie, daß es bei Einbürgerungen nicht zu einer Regelanfrage beim Verfassungsschutz kommt. Es gehe nicht darum, das Paket im Kern aufzuschnüren, sondern um einige Änderungen, „die bei einem Arbeitsentwurf ja wohl auch noch möglich sein müssen“, sagte Müller zur taz. „Ich finde es nicht sehr hilfreich, den Sack jetzt zuzuschnüren und um Veränderungen gar nicht mehr zu kämpfen.“ Bettina Gaus
Siehe auch Seiten 2 und 6
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