■ Rechte der Minderheit werden gestärkt: Sachsen verabschiedet neues Sorbengesetz
Dresden (dpa) – Die Rechte der 40.000 in Sachsen lebenden Sorben sind in einem neuen Gesetz nun umfassend geregelt. Der Landtag verabschiedete gestern in Dresden einstimmig einen Gesetzentwurf der Staatsregierung, der die seit 1948 geltenden Bestimmungen zum Schutz der sorbischen Kultur und Sprache ablöst und internationalen Regelungen zum Schutz von Minderheiten entspricht. Die Sorben sind eine slawische Minderheit mit eigenständiger Kultur und Sprache. Nach der nun verbindlichen Definition der sorbischen Volkszugehörigkeit gehört derjenige zum sorbischen Volk, der sich dazu frei bekennt. „Aus diesem Bekenntnis dürfen keine Nachteile erwachsen“, heißt es in Paragraph eins.
Neu geschaffen wird ein Rat für sorbische Angelegenheiten, der Landtag und Regierung beraten soll. Neu ist auch, daß Behörden bei Anfragen in sorbischer Sprache Bescheide rechtskräftig auf Sorbisch verfassen könnten.
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