: Das Ehegattensplitting als mögliche Einnahmequelle
■ Wenn es nach den Grünen geht, können bei der steuerlichen Eheförderung Milliarden eingespart werden. Das Ehegattensplitting stellt bislang verheiratete Paare besser als unverheiratete
Vielleicht ändert sich für verheiratete Eltern ab dem Jahr 2000 doch weniger als erwartet. Zwar müssen ihre Erziehungslasten steuerlich viel stärker berücksichtigt werden, so die rund 22,5 Milliarden Mark teure Forderung des Bundesverfassungsgerichts. Dem Staat wird letztlich aber nichts anderes übrigbleiben, als zur Gegenfinanzierung das Ehegattensplitting stark einzuschränken. Verheiratete Eltern bekämen dann (grob gesagt) die gleichen Steuervorteile wie früher, geändert hätte sich nur die Begründung. Netto-Gewinner wären am Ende die nichtehelichen Eltern. Auf der Verliererseite stünden nur kinderlose Ehen.
Heute stellt das Ehegattensplitting verheiratete Paare deutlich besser als unverheiratete, wenn Mann und Frau stark unterschiedlich verdienen. Denn das Einkommen der Ehegatten wird hierbei zusammengezählt und dann gleichmäßig auf beide Ehepartner verteilt. Und da kleinere Einkommen mit einem niedrigeren Prozentsatz besteuert werden, können Ehegatten Steuern sparen. Am größten ist der Spareffekt, wenn nur ein Partner berufstätig ist und der andere sich um den Haushalt kümmert. Verdienen die Ehegatten dagegen gleich viel, bringt das Splitting keine Vorteile.
Dieses Modell geriet in den letzten Jahren in die Kritik. Statt an der Ehe müsse das Steuerrecht am Vorhandensein von Kindern anknüpfen, forderten Familienpolitiker. Und die Frauenbewegung monierte, daß mit dem Splitting die „Hausfrauen-Ehe“ gefördert und so das traditionelle Rollenverständnis bestärkt werde.
Im nach der Wahl beschlossenen rot-grünen Koalitionsvertrag wurde nun erstmals Hand an das Ehegattensplitting gelegt. Um die von der neuen Regierung geplanten Kindergelderhöhungen zu finanzieren, sollten ab dem Jahr 2002 die Splittingvorteile auf 8.000 Mark jährlich pro Ehepaar begrenzt werden. Doch dieser Plan wurde schnell wieder verwässert. Man hatte nämlich übersehen, daß bei getrennt lebenden und geschiedenen Ehepartnern die Unterhaltszahlungen steuerlich geltend gemacht werden können. Eine strenge Kappung der Splittingvorteile hätte deshalb den Vorwurf provoziert, daß intakte Ehen schlechter behandelt werden als gescheiterte Ehen.
Die Losung lautet nun zwar immer noch: Es darf maximal 8.000 Mark Splittingvorteile geben. Verglichen wird aber nicht mehr mit dem Zustand ohne Ehegattensplitting, sondern mit dem maximalen Steuernachlaß für den Unterhalt bei geschiedenen Ehepaaren.
Das Ergebnis ist entsprechend harmlos. Maximal 300.000 Steuerpflichtige würden die Neuregelung überhaupt zu spüren bekommen. Nur wenn ein verheirateter Alleinverdiener mehr als 173.000 Mark im Jahr verdient, werden die Splittingvorteile gekappt. Geld kommt so auch kaum in die Kassen. Das Bundesfinanzministerium hat darauf verzichtet, den Spareffekt auch nur auszurechnen.
Doch nach dem Karlsruher Urteil ist wieder Bewegung in die Diskussion gekommen. Vermutlich wird das Splittingproblem bei den aktuellen Steuerberatungen ausgeklammert, so der grüne Finanzsprecher Klaus Müller, und bis zum Herbst in einem eigenen Gesetz neu geregelt.
Vor allem die Grünen drängen darauf, das Ehegattensplitting jetzt doch stärker zu beschneiden. Ihre parlamentarische Geschäftsführerin Kristin Heyne etwa will, daß der Splittingvorteil schon bei einem Einkommen von 100.000 Mark jährlich gekappt wird.
Solche Forderungen haben angesichts des neuen Finanzbedarfs große Erfolgsaussichten. Es gibt auch keinen zwingenden Grund, warum intakte Ehen im Vergleich zu gescheiterten Ehen um rund 8.000 Mark besser stehen müssen. Nach Karlsruher Auslegung verbietet es das Grundgesetz lediglich, Ehen gegenüber nichtehelichen Partnerschaften „schlechter zu stellen“. Christian Rath, Karlsruhe
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