: Freundliches „Lungern“
■ Noch kein Urteil im ersten Prozeß gegen einen Verkäufer der „Strassenzeitung“
Vor dem Amtsgericht Berlin- Tiergarten hat gestern der Prozeß gegen einen Verkäufer des Obdachlosenmagazins Strassenzeitung begonnen. Dem Angeklagten Konrad G. wird dabei vorgeworfen, 49fachen Hausfriedensbruch am Bahnhof Zoologischer Garten begangen zu haben. Ein Urteil wird erst am kommenden Montag erwartet. Bis dahin will die Verteidigung bei der BahnAG noch auf eine Rücknahme der Strafanträge drängen.
In seiner Verteidigungsrede verwies G. gestern darauf, daß der Verkauf der Zeitung an anderen Bahnhöfen nicht beanstandet werde. Das gegen ihn ausgesprochene Hausverbot habe er mißachtet, „weil ich ja irgendwo Geld herbekommen muß“. Auf den Versuch, seine Tätigkeit zu legalisieren, habe die Deutsche BahnAG ablehnend reagiert. Ein Sicherheitsbeamter der Bahnschutzgesellschaft bestätigte, daß der Beschuldigte nicht aufdringlich werde, wenn Reisende den Kauf seiner Zeitung ablehnten. Der Wachschutzbeamte beschuldigte G. dennoch des „Herumlungerns“ auf dem Bahnsteig. Auf Nachfage stellte sich aber heraus, daß er damit lediglich den Aufenthalt auf dem Bahnsteig meinte. taz
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen