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Lärmschutz statt Bier

■ Das preußische Bundesverwaltungsgericht kippt die bayerische Biergartenverordnung

Berlin (AP) – Der bayerische Umweltminister Werner Schnappauf schäumte. „Biergärten sind ein Stück unserer bayerischen Identität. Die opfern wir nicht auf dem Altar des Zentralismus!“ Da zeichnete sich bereits ab, daß das Bundesverwaltungsgericht in Berlin die bayerische Biergartenverordnung zu kippen drohte – auch wenn der Vorsitzende Richter Everhardt Franßen Verständnis für bayerische Eigenart bekundete: „Ihren Hintergrund haben wir Preußen voll erfaßt!“

Die zweistündige Revisionsverhandlung machte klar, daß die Berliner Richter erhebliche rechtliche Bedenken gegen den bayerischen Alleingang haben. Mit der Verordnung hatte die Staatsregierung die Öffnungszeiten im Sommer 1995 kurzerhand auf 23 Uhr verlängert, nachdem Tausende in der „ersten bayerischen Biergartenrevolution“ gegen die richterliche Anordnung kürzerer Sperrstunden protestiert hatten. Doch was die Vertreter des Freistaates als Verordnung von „genialer Einfachheit“ lobten, schien den Berliner Richtern ein wenig schlicht.

Die im Alleingang erlassene Verordnung widerspreche dem Regelungszweck des Bundesimmissionsschutzgesetzes, heißt es in der Entscheidung. Es gehe nicht an, daß pauschal jeder Lärm bis 23.00 Uhr für zumutbar erklärt werde, unabhängig davon, wie laut er sei. Statt dessen müßten Grenzwerte festgelegt werden und auch Ausnahmen davon speziell geregelt sein.

Bayern will die Biergartenverordnung jetzt nachbessern. „Wir werden sofort handeln und die Regelung bis zum Beginn der Biergartensaison auf neue Füße stellen“, sagte Umweltminister Werner Schnappauf. „Biergärten sind ein Stück unserer bayerischen Identität. Die opfern wir nicht auf dem Altar des Zentralismus“, so der Minister.

Die sechs Kläger, Anwohner der „Waldwirtschaft Großhesselohe“ im Münchner Süden, kämpfen seit fünf Jahren gegen den Lärm.

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