piwik no script img

Stasi-Mitarbeit muß nicht Kündigung heißen

Kassel (dpa) – Eine Tätigkeit als inoffizieller Mitarbeiter beim früheren DDR-Staatssicherheitsdienst darf nicht zwangsläufig zu einer Entlassung aus dem öffentlichen Dienst führen. Das stellte gestern das Bundesarbeitsgericht in Kassel klar. Es erklärte damit die Kündigung eines Lehrers aus Sangerhausen durch das Land Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 1995 für rechtswidrig. Der Mann hatte als Stasi-Informant von 1974 bis 1980 seine Kirchengemeinde ausspioniert. Allerdings rückte er die Beschatteten in ein günstiges Licht. Daher, so das Gericht, sei die Verstrickung des Lehrers in das DDR-Regime nicht so stark gewesen, daß eine Weiterbeschäftigung unzumutbar sei. (Az.: 8 AZR 91/97)

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen