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Stasi-Mitarbeit muß nicht Kündigung heißen

Kassel (dpa) – Eine Tätigkeit als inoffizieller Mitarbeiter beim früheren DDR-Staatssicherheitsdienst darf nicht zwangsläufig zu einer Entlassung aus dem öffentlichen Dienst führen. Das stellte gestern das Bundesarbeitsgericht in Kassel klar. Es erklärte damit die Kündigung eines Lehrers aus Sangerhausen durch das Land Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 1995 für rechtswidrig. Der Mann hatte als Stasi-Informant von 1974 bis 1980 seine Kirchengemeinde ausspioniert. Allerdings rückte er die Beschatteten in ein günstiges Licht. Daher, so das Gericht, sei die Verstrickung des Lehrers in das DDR-Regime nicht so stark gewesen, daß eine Weiterbeschäftigung unzumutbar sei. (Az.: 8 AZR 91/97)

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