Bagger-Stopp Rechtens

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigt: Vorläufiger Baustopp für Ems-Sperrwerk gerechtfertigt  ■ Von Jürgen Voges

Das umstrittene Stauwehr in der Ems, das Schiffen der Papenburger Meyer-Werft den Weg ins Meer erleichtern soll, darf weiterhin nicht gebaut werden. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat gestern eine Beschwerde der Bezirksregierung Weser-Ems gegen einen Baustopp zurückgewiesen, den das Verwaltungsgericht Oldenburg im vergangenem November über das Emssperrwerk verhängt hatte. Dabei ließ das Lüneburger Gericht die Beschwerde der Bezirksregierung gar nicht erst zur Entscheidung zu.

Ein Sprecher der Staatskanzlei in Hannover bedauerte gestern die Bestätigung des Baustopps. Allerdings sei die Beschwerde gegen den Stopp allein aus formalen Gründen zurückgewiesen worden, sagte Regierungssprecher Volker Benke. Im niedersächsischen Wirtschaftsministerium suchte man gestern bereits nach Wegen, den Rechtsstreit um das Sperrwerk zügig wiederaufleben zu lassen. Die Bezirksregierung Weser-Ems plane jetzt, den Planfeststellungbeschluß für das Sperrwerk erneut und mit anderer Begründung für sofort vollziehbar erklären zu lassen, sagte der Sprecher des Wirtschaftsministeriums in Hannover, Oliver Stock. Mit dem Baustopp sei schließlich nicht der Planfeststellungbeschluß selbst, sondern nur dessen sofortige Vollziehbarkeit aufgehoben worden. Stock wollte allerdings auch Nachbesserungen am Planfeststellungsbeschluß nicht ausschließen.

Auch der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz, der den Baustopp erwirkt hatte, erklärte gestern, daß über die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses erst im Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg entschieden werde. Allerdings habe die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts gezeigt, daß auch eine Landesregierung sich nicht über bestehende Gesetze hinwegsetzen könne, um ein Jahrhundertbauwerk wie das Sperrwerk in aller Kürze durchzupeitschen.

Auf der Meyer-Werft in Papenburg fand gestern morgen eine Betriebsversammlung statt, auf der sich die Belegschaft geschockt und voller Sorge um ihre Arbeitsplätze zeigte. Auch ein Sprecher der Werft sah gestern durch den weiteren Sperrwerksstopp die Arbeitsplätze der Papenburger Schiffbauer gefährdet. Die Meyer- Werft plant, bereits im Jahr 2001 ein Kreuzfahrtschiff mit 5,50 Meter Tiefgang die Ems hinab zur Nordsee zu bugsieren. Wenn das Sperrwerk nun bis dahin nicht fertig wird, muß das Schiff mit dem neuen Rekordtiefgang halbfertig die Werft verlassen. Nach Angaben der Meyer-Werft erhöhen sich dadurch die Baukosten erheblich – die Konkurrenzfähigkeit des Unternehmens sei dann bedroht.

Das Oberverwaltungsgericht stellte in seinem Urteil der Bezirksregierung Weser-Ems schlechte Noten aus: Von der Bezirksregierung Weser-Ems seien keine hinreichenden Gründe für eine Zulassung der Beschwerde gegen die Oldenburger Entscheidung dargelegt worden. So komme dem Verfahren keine grundsätzliche Bedeutung zu. Den Ausführungen der Bezirksregierung Weser-Ems sei jedenfalls nicht zu entnehmen, inwieweit Rechtsfragen von über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung aufgeworfen worden seien. Das Verwaltungsgericht Oldenburg habe dagegen bei der Verhängung des Baustopps rechtsfehlerfrei entschieden.