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Mißbrauch: Erklärung der Senatorin

■ Lehrer sollte Umgang mit einzelnen Schülerinnen vermeiden

Das Bildungsressort hat in einer Erklärung gestern den Vorwurf zurückgewiesen, den Schulleiter einer Bremer Sonderschule nicht ausreichend informiert zu haben. Wie berichtet, war ein Lehrer an die Sonderschule versetzt worden, dem sexueller Mißbrauch einer 15jährigen vorgeworfen wurde. Das Kollegium hatte sich in einer schriftlichen Erklärung über diese Entscheidung beklagt. Der Lehrer habe nur unter strengen Auflagen unterrichten dürfen, erklärte das Ressort daraufhin. Von Auflagen habe er nichts gewußt, sagte der Schulleiter gegenüber der taz.

Gestern gab das Bildungsressort die Auflagen bekannt, unter denen der Lehrer, der inzwischen wegen sexuellen Mißbrauchs verurteilt worden ist, arbeiten sollte. Er durfte keinen Kontakt zu dem Opfer unterhalten. Eine weitere Auflage war „die Bereitschaft zum Wechsel an eine Schule anderer Stufe in einer entfernt gelegenen Region“. „Arbeit im Team“, war die dritte Auflage. Außerdem sollte der Lehrer den Umgang mit einzelnen Schülerinnen vermeiden.

Diese Rahmenbedingungen seien „detailliert“ mit der Schulleitung besprochen worden. Eine weitere Besprechung mit dem Lehrerkollegium soll folgen. In dem Gespräch soll geklärt werden, welche Informationen das Kollegium „tatsächlich erreicht“ hat. kes

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