: Stradivari: Kein Nachspiel für Kripo?
■ Staatsanwaltschaft prüft Anklage wegen Hausdurchsuchung
Der „Fall Stradivari“ hat unter Umständen doch keine Folgen für die Bremer Polizei. Nach Informationen der taz prüft die Staatsanwaltschaft derzeit, ob sie ihre Anklage gegen Axel Petermann, den stellvertretenden Chef der Bremer Mordkommission, wegen Beihilfe zum Hausfriedensbruch zurücknimmt. Wie berichtet, hatte Petermann einem Fernsehteam erlaubt, die Durchsuchung der Wohnung von Vasile D. zu filmen – ohne Wissen des Beschuldigten. Dies war ein Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Zu allem Überfluß erklärte das Landgericht die gesamte Hausdurchsuchung später für rechtswidrig.
Vasile D. stand damals unter Verdacht, bei einem Überfall auf seine Geigenlehrerin geholfen zu haben, um an ihre zwei Millionen Mark teure Stradivari zu kommen. Die Kripo hatte einem Fernsehteam erlaubt, die Ermittlungen zu begleiten – das Fernsehteam filmte bis ins Schlafzimmer des Beschuldigten, während der in U-Haft saß. Die Ausstrahlung der Szene wurde später vom Hamburger Landgericht verboten, weil das Persönlichkeitsrecht von Vasile D. verletzt worden war. Der Geiger wurde vom Landgericht freigesprochen.
Er stellte seinerseits Strafanzeige gegen den verantwortlichen Kripobeamten Axel Petermann wegen Beihilfe zum Hausfriedensbruch. Petermann hat jetzt die Erklärung eines Anwaltsbüros vorgelegt. Die Anwaltskanzlei, die Vasile D. damals vertrat, bestätigt dem Kripo-Chef, daß sie im Nachhinein mit dem Filmen in der Wohnung von Vasile D. einverstanden war. Das Anwaltsbüro hat nach Angaben von Vasile D. allerdings keine Rücksprache mit ihm gehalten. Vasile D. wechselte damals den Anwalt und ließ die Ausstrahlung der Filmszenen vom Hamburger Landgericht verbieten. Die Staatsanwaltschaft vertritt die Auffassung, daß ein Anwalt ein solches Einverständnis nicht ohne ausdrückliche Einwilligung seines Mandanten geben könne. Für ein mögliches Versäumnis der Kanzlei könne jedoch nicht der Kripo-Chef verantwortlich gemacht werden.
Die Anklage habe für erhebliche Spannungen zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei gesorgt, heißt es aus Justizkreisen. Die Beamten beriefen sich gegenüber der Staatsanwaltschaft darauf, daß Polizeichef Rolf Lüken grundsätzlich eine Dreherlaubnis für die Ermittlungen erteilt habe. Der Innensenator hat zwischenzeitlich eine Verfügung erlassen, die derartige Drehgenehmigungen generell untersagt. kes
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