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Die letzte verdeckte Ermittlerin?

■ Hamburgs Datenschutzbeauftragter lobt die Polizeiführung und tadelt Weitergabe von Adressen an politische Parteien

Mit der Gelehrigkeit der Hamburger Polizeiführung ist Hans-Hermann Schrader höchst zufrieden. Im Juli vorigen Jahres kritisierte der Datenschutzbeauftragte noch, daß das Landeskriminalamt politische Gruppen durch „verdeckte Ermittler“ auskundschaften ließ. Mittlerweile hätte die Innenbehörde ihre Praxis geändert, lobte Schrader gestern, als er seinen Jahresbericht präsentierte. Unter falschem Namen arbeitende BeamtInnen dürften zwar noch „Lageberichte“ über politische Zusammenhänge verfassen, nicht jedoch Namen von AktivistInnen weiterleiten. Auch der jüngst bekanntgewordene Fall der verdeckten Ermittlerin „Heike Cordes“ sei der Polizei nicht vorzuwerfen, so Schrader – die Polizistin war im Einsatz, ehe die Neuregelung getroffen wurde.

Als weiteren Erfolg seiner Arbeit bewertete Schrader, daß immer mehr BürgerInnen Widerspruch gegen die Weitergabe ihrer Daten an politische Parteien einlegen würden. Bei den Wahlen zur Hamburger Bürgerschaft 1997 hätten sich nur 950 Personen der Wahlwerbung verweigert, bei den Bundestagswahlen im vorigen Herbst seien es bereits 11.600 gewesen. Da er überzeugt ist, daß weit mehr BürgerInnen gegen die Wahlwerbesendungen seien, sprach der Datenschutzbeauftragte sich dafür aus, daß Parteien grundsätzlich keine Daten mehr aus dem Melderegister erhalten dürften.

Doch Schrader hatte hatte auch Kritik zu üben. Die Polizei etwa speichere in unzulässigem Maße die Daten von Personen, die wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz auffällig wurden – egal, ob als DrogenkonsumentInnen oder DealerInnen. Solche Daten bleiben zehn Jahre lang gespeichert; ErmittlerInnen haben bundesweit Zugriff darauf. Laut Gesetz ist das jedoch nur erlaubt, wenn es sich um Fälle des gewerbs- und bandenmäßigen Drogenhandels handelt, die bundesweit von Bedeutung sind.

Ein Fortschritt sei hingegen, daß seine Behörde nun die „Daueraufsicht“ über Wirtschaftsunternehmen ausübe. Durften die Datenschützer bislang nur auf einen konkreten Verdacht hin Betriebe prüfen, können sie das jetzt nach eigener Planung tun. Elke Spanner

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