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Skinhead wurde zu drei Jahren Haft verurteilt

■ Landgericht dementiert allerdings rassistische Motive bei Spatenschlag gegen Türken

Im Prozeß um einen blutig endenden Streit während einer U-Bahn-Fahrt hat das Landgericht gestern einen 22jährigen Skinhead zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte wurde wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Am 24. August vorigen Jahres hatte er einen heute 21jährigen Türken mit einem zusammenklappbaren Spaten am Kopf schwer verletzt. Rassistische oder ausländerfeindliche Motive lagen laut Urteil nicht vor.

Dem Türken und seinen gleichaltrigen Landsmann treffe erhebliche Mitschuld, sagte der Vorsitzende Richter, Hartmut Füllgraf. Die Männer hätten mit Provokationen gegenüber dem wie ein Skinhead gekleideten und damals kurzgeschorenen Angeklagten begonnen. Der Angeklagte, der sich in dem Prozeß als unpolitisch bezeichnet hatte, habe die Herausforderung angenommen. Im Verlauf der Prügelei habe er mit voller Wucht zugeschlagen. Der Lehrling erlitt einen Schädelbruch. Spätfolgen sind nicht auszuschließen.

Der Richter beklagte, daß bei dem Vorfall viele Fahrgäste weggeschaut hätten. Es sei ein trauriger Zug der Zeit, die Augen bei Gewalttaten zu verschließen. Die Wahrheitsfindung sei erschwert gewesen, zumal Aussage gegen Aussage gestanden habe. dpa

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