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Volksbegehren abgelehnt

■ Senat will nicht „Mehr Demokratie“

Der Senat hat das Volksbegehren für mehr Bürgermitsprache nicht zugelassen. Die Ablehnung sei aus zwingenden verfassungsrechtlichen Gründen erfolgt, sagte Senatssprecher Michael-Andreas Butz gestern. Die Initiatoren haben für den Fall einer Ablehnung bereits angekündigt, daß sie in diesem Fall vor das Berliner Verfassungsgericht ziehen wollen.

Nach Auffassung des Senats ist es insbesondere verfassungswidrig, daß die Bürgeraktion „Mehr Demokratie in Berlin“ die Landesregierung dazu zwingen wollte, einmal pro Jahr in fünf Berliner Tageszeitungen eine ganzseitige Anzeige zu schalten. Darin sollte das Abgeordnetenhaus dazu aufgefordert werden, eine Verfassungsänderung zu beschließen, die der Berliner Bevölkerung mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten gibt. Das Problem daran sei gewesen, daß die Initiative dies vom Senat mittels eines beigefügten Gesetzesentwurfs habe erreichen wollen, sagte Innensenator Eckart Werthebach.

Den Antrag auf das Volksbegehren hatten 37.929 Berliner unterschrieben, davon wurden 33.732 und damit deutlich mehr als notwendig von der Innenverwaltung anerkannt. Durch das Volksbegehren sollten auch Bürgerentscheide in den Bezirken eingeführt werden.

Der Senat habe sich seine Entscheidung nicht leichtgemacht, sagte Butz. Die Ablehnung des Volksbegehrens bedeute auch keinerlei inhaltliche Bewertung. Es sei aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich gewesen, Teile des Volksbegehrens zuzulassen. dpa/AP

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