: Strafbarer Sexkonsum
■ Hamburger Lehrer wegen des Besitzes von Kinderpornographie verurteilt
Das Amtsgericht Hamburg hat gestern einen Lehrer wegen des Besitzes pornographischen Materials zu einer Geldstrafe in Höhe von 24.000 Mark verurteilt. In der Wohnung des 53jährigen waren bei einer Durchsuchung im September 1998 drei Videokassetten gefunden sowie mehrere Bilder und Texte entdeckt worden. Das Material stammte zum großen Teil aus dem Internet und zeigte Jungen im Alter bis zu 13 Jahren bei sexuellen Handlungen. Auf die Spur des Lehrers war die Polizei nach der Verhaftung eines Internetanbieters für Kinderpornos gekommen. Seit der Durchsuchung unterrichtet der Lehrer nicht mehr, ein Disziplinarverfahren läuft.
Der Rechtsanwalt des unverheirateten Beamten verlas gestern dessen Aussage, in der der Angeklagte alle Vorwürfe eingestand. Der 53jährige betonte aber, er habe Berufliches und Privates immer streng voneinander getrennt. Er sei seit 25 Jahren Lehrer und habe sich in dieser Zeit nichts zu Schulden kommen lassen. Außerdem habe er nicht gewußt, daß sein Verhalten strafbar sei.
Der Staatsanwalt betonte in seinem Plädoyer, der Angeklagte trage mit seinem Verhalten dazu bei, daß Kinder mißhandelt würden. Er forderte sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung mit einer Geldauflage. Der Rechtsanwalt des Angeklagten stimmte der Staatsanwaltschaft zu, gab aber zu bedenken, daß der Lehrer seinen Beruf immer gut und ambitioniert wahrgenommen habe. Der Besitz des pornographischen Materials falle in dessen Privatsphäre. Er hatte eine Geldstrafe gefordert. Der Angeklagte nahm das Urteil an. dpa
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