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Mehr Strahlenskandal

■ Gutachten: Nicht erst seit 1980 galt Bestrahlungsmethode am UKE als veraltet

Der Strahlenskandal am Universitätskrankenhaus Eppendorf (UKE) weitet sich aus. Die Technik, mit der Brustkrebspatientinnen in der Frauenklinik des UKE behandelt wurden, war bereits in den 70er Jahren eine veraltete und hätte den behandelnden Ärzten als solche bekannt sein müssen. Das geht aus einem strahlenmedizinischen Gutachten der Medizinischen Hochschule Hannover hervor. Der Hamburger Anwalt Wilhelm Funke, der zahlreiche Brustkrebspatientinnen vertritt, stellte es gestern vor.

Bislang, so Funke, habe die Fachgesellschaft für Strahlentherapie lediglich anerkannt, daß die am UKE noch bis 1993 angewandte Bestrahlungsmethode bereits ab 1980 als veraltet gelten mußte, weil sie seit dieser Zeit nicht mehr in den Lehrbüchern auftauchte. Das Gutachten aus Hannover, so Funke, weise jedoch „ganz eindeutig“ nach, daß bereits vor 1980 die verwendete Bestrahlung „veraltet“ war, also nicht mehr dem Stand der Wissenschaft entsprach. Demnach hätten bei der fraglichen Bestrahlung der Schlüsselbeinregion Bestrahlungsfelder anders angeordnet werden müssen.

„Das bedeutet, daß ich jetzt auch für Brustkrebspatientinnen Schadensersatz geltend machen werde, die vor 1980 behandelt wurden und dadurch Gesundheitsschäden erlitten haben“, sagte Funke. Dabei handele es sich insgesamt um „etwa zwölf Fälle“.

Den Anstoß für die neuen Erkenntnisse hatte die Krankenkasse BKK gegeben. Die BKK, bei der eine der betroffenen, strahlentherapeutisch-geschädigten Brustkrebspatientinnen versichert ist, hatte das Gutachten in Hannover in Auftrag gegeben. Heike Haarhoff

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