Erste News zur Bürgerschaftswahl
: Nicht jeder Verein darf ran

■ Auch „Parteilose Bürger“ müssen formale Hürden nehmen

Dieter Matthey ist zur Zeit ziemlich beschäftigt. Als Hüter des demokratischen Wahlvorgangs prüft Bremens Landeswahlleiter dieser Tage viele Stapel Papier. Zeit hat er dafür noch bis zum 9. April. Dann will der Wahlausschuß seine Statements zu allen sieben neuen Parteien und Wählervereinigungen hören, die sich für die Bürgerschaftswahlen beworben haben.

Damit sich nicht „jede Fußballmannschaft“ beim Wähler andient, gilt es nämlich laut Matthey, einige formale Hürden zu nehmen: Haben alle Gruppierungen wie vorgeschrieben eigene Programme und Satzungen eingereicht? Haben sie ihren Vorstand ordnungsgemäß gewählt? Formalistische Fragen, denen sich jetzt z.B. die „Partei der Arbeitslosen, Obdachlosen, Rentner und Behinderten“ (PdAORB), die „Vereinigung Neunundneunzig für Lebensfreude & DA DA e.V“ (V 99 e.V) oder auch die Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands (APPD) zu stellen haben. „Macht ein Formfehler die Kandidatur unmöglich?“, fragt jetzt als erste bang die Wählervereinigung „Bündnis Parteilose Bürger“ aus Oslebshausen. Die hatte sich nach relativ erfolglosen Beiratswahlen 1994 in Gröpelingen extra einen neuen Namen verpaßt – und frech in „Bündnis für Parteilose Bürger“ statt „Parteilose Bürger“ umbenannt – „damit wir mit dem Namen weiter nach oben rutschen“, erklärt der Vorsitzende Hans Köppen. Blöderweise mußte dafür aber auch eine neue Satzung samt neuem Vorstand her.

Und da kam's dann zum formalistischen Patzer: Offen statt wie vorgeschrieben geheim wählten die Bürger nämlich ihren dreiköpfigen Vorstand. „Jetzt sind wir vielleicht ganz raus“, fürchtet Köppen um seine Wahlerlaubnis „gegen Steuergeldverschwendungen, Stadtwerkeverkauf und Bürger-schaftsverkleinerung“.

Wer sich nicht ordnungsgemäß verhält, hat Pech gehabt, erklärt dazu nur allgemein Bremens Landeswahlleiter. Zum Fall selbst wolle er erst vorm Wahlausschuß etwas sagen, der über die Zulassung entscheide. Für Wählervereinigungen, die sich nur als „lokale Matadore“ bewerben, würden allerdings sehr geringe Hürden gelten. Sie bräuchten nicht mal wie Parteien ein eigenes Programm, sondern nur eine eigene Satzung vorzulegen. Bei Vorstandswahlen würden aber gleiche Regeln wie für die Parteien gelten. Wieviele Bewerber jetzt formal patzten, wollte Matthey indes aber nicht verraten: „Das wäre gemein“, sagt der faire Wahlhüter. kat