: Scharfe Schwerter
■ PUA Filz: CDU erstattet Strafanzeigen, SPD setzt weiter auf Vereidigung
Die friedliche Stimmung im Parlamentarischen Untersuchungsausschuß (PUA) Filz scheint schon wieder dahin. Kaum haben die HauptkontrahentInnen, Ausschußvorsitzender Günter Frank (SPD) und CDU-Obfrau Antje Blumenthal, sich darauf geeinigt, „künftig konstruktiv zusammenzuarbeiten“, da bahnt sich neuer Streit an. Diesmal um die Frage, wer von beiden denn das schärfere Schwert zu schmieden gedenkt.
Blumenthal erstattete gestern früh die angekündigte Strafanzeige wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage gegen drei ZeugInnen. Die Anzeige richtet sich gegen die frühere Staatsrätin der Behörde für Arbeit, Jugend und Soziales (BAGS) und heutige Finanzministerin Brandenburgs, Wilma Simon, und gegen die BAGS-Spitzenbeamten Joachim Meyer und Jürgen Allemeyer (sämtlich SPD).
Sie sollen vor dem PUA verschwiegen haben, daran beteiligt gewesen zu sein, einen 44seitigen Sonderbericht über Unregelmäßigkeiten beim Beschäftigungsträger Altonaer Jugendarbeit (aja) verschwinden zu lassen. Die damalige Sozialsenatorin Helgrit Fischer-Menzel (SPD) hatte nach Aussagen der Autorin dieses Prüfberichts, Christine Hädelt, am 16. Juni 1994 die Akte in einer Besprechung mit Simon, Meyer und Allemeyer zum „Non-Paper“ erklärt. Daraufhin war der Bericht – bis auf eine Kopie, die dem PUA vorliegt – vernichtet worden.
Am kommenden Dienstag wollen die PUA-Mitglieder formell beschließen, die drei und auch Fischer-Menzel zum Freitag nächster Woche vorzuladen. Wegen der kurzen Einladungsfrist wird aber auch eine Verschiebung auf einen späteren Termin nicht ausgeschlossen. PUA-Chef Frank drängt darauf, die ZeugInnen zu vereidigen, weil das „der effektivere Weg“ sei. Von der Strafanzeige der CDU ist er nicht begeistert. Er befürchtet, daß die ZeugInnen mit Hinweis auf staatsanwaltschaftliche Ermittlungen die Aussagen verweigern könnten.
Blumenthal hält das für „ein stumpfes Schwert“. Ein Aussageverweigerungsrecht gibt es laut PUA-Gesetz ohnehin. Zudem sei es zum Schutz von ZeugInnen sogar untersagt, diese zu vereidigen, wenn der Verdacht der Falschaussage besteht. Nächsten Dienstag wird der Ausschuß sich entscheiden müssen, wie er zu verfahren gedenkt. Sven-Michael Veit
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