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Die Hilfssheriffs kommen

■ Grüne, PDS und Polizeigewerkschaften: Große Koalition erweitert umstrittenen Freiwilligen Polizeidienst. GdP will klagen

Grüne, PDS und die beiden Polizeigewerkschaften werfen der Großen Koalition vor, die Einsatzmöglichkeiten von Hilfspolizisten erheblich zu erweitern. Die beschlossene Umwandlung der Freiwilligen Polizeireserve (FPR) in einen Freiwilligen Polizeidienst (FPD) hat ihrer Ansicht nach zur Folge, daß künftig Hilfspolizisten mit einer nur zweiwöchigen Ausbildung im gesamten Stadtgebiet auch alleine auf Streife geschickt werden können. Bislang durften die Hilfssheriffs nur in Parks alleine patroullieren.

Erweiterte Einsatzmöglichkeiten sind auch bei der Überwachung des Straßenverkehrs vorgesehen. Bislang durften die Hilfssheriffs nur Parksünder verfolgen, künftig sollen sie auch eigenständig Verkehrskontrollen durchführen. Wie bisher schon sollen die Mitglieder des Freiwilligen Polizeidienstes auch zum Schutz von Gebäuden eingesetzt werden.

Die Gewerkschaft der Polizei und die Deutsche Polizeigewerkschaft kritisierten gestern übereinstimmend, daß den Hilfssheriffs nun hoheitliche Aufgaben übertragen würden, die alleine der Polizei zustünden. Dies könne nicht hingenommen werden. Sie bemängelten außerdem, daß den Hilfssheriffs nach einem nur zweiwöchigen Lehrgang weitreichende Aufgaben übertragen würden. Polizisten müßten dafür hingegen eine dreijährige Ausbildung absolvieren.

Wie GdP-Sprecher Klaus Eisenreich erklärte, bereitet die GdP eine Verfassungsklage vor. „Wir werden alle uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen“, so Eisenreich. „Die politische Botschaft für den Wirtschaftsstandort Berlin ist verheerend“, warnte er. Innensenator Eckart Werthebach (CDU) erklärte gestern, die Befugnisse des Freiwilligen Polizeidienstes würden nicht erweitert. Dagegen hatte der innenpolitische Sprecher der Grünen, Wolfgang Wieland, bereits am Montag im Innenausschuß darauf aufmerksam gemacht, daß die von CDU und SPD kurzfristig vorgelegte Neufassung genau dies zur Folge habe. Während es im ersten Entwurf bei der Aufzählung der Aufgaben hieß, der FPD unterstütze dabei die Polizei, wurde das Wort „Unterstützung“ in der überarbeiteten Fassung gestrichen. Daraus ergebe sich – so Grüne, PDS und Polizeigewerkschaften –, daß die Hilfssheriffs künftig auch ohne Begleitung von Polizisten eingesetzt werden könnten. Aus der Innenverwaltung hieß es gestern, die Streichung diene lediglich der Klarheit des Gesetzes. Der SPD-Abgeordnete Hans-Georg Lorenz, der an der Sitzung des Innenausschusses nicht hatte teilnehmen können, erklärte, es sei nicht so gedacht gewesen, daß Mitglieder des Freiwilligen Polizeidienstes Polizisten bei Streifengängen ersetzen. Dies sei eine Überforderung und würde zu weit gehen. Falls es im Gesetzentwurf „unpräzise Formulierungen gebe“, müßten „diese revidiert werden.“ Das Gesetz soll bereits Ende April vom Parlament beschlossen werden. Dorothee Winden

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