: Gericht rüttelt am Transrapid-Fundament
Bundesverfassungsgericht hat Bedenken an der gesetzlichen Grundlage für den Transrapid. Neue Prognosen der Bahn zeigen: Das Projekt erwartet weniger Fahrgäste, und der Fahrweg wird noch teurer ■ Von Bernhard Pötter
Berlin (taz) – Das höchste deutsche Gericht stellt die aktuellen rechtlichen Grundlagen des Transrapids in Frage. In einem Brief an den Bundestagspräsidenten verlangt das Bundesverfassungsgericht detailliert Auskunft über einige juristische Schwachpunkte des Milliardenprojekts.
Gleichzeitig hat die Bahn nach Angaben des grünen Verkehrspolitikers und Aufsichtsratsmitgliedsder Bahn, Albert Schmidt, ihre Prognosen für die Schwebebahn weiter reduziert. So habe die Fahrgastschätzung um 28 Prozent reduziert werden müssen. Auch sei der Kostenrahmen nicht haltbar: Statt der bisher veranschlagten und von der Koalition als endgültig festgelegten Kosten von 6,1 Milliarden Mark werde der Transrapid „mindestens 7,1 bis 8,2 Milliarden Mark kosten“. Der ursprüngliche Kostenrahmen sei nur zu halten, heißt es laut Schmidt in dem Bahnpapier, wenn der Transrapid nur alle 30 Minuten verkehren würde statt im 20-Minuten-Takt und daher weite Abschnitte nur eingleisig gebaut werden könnten.
Das Verfassungsgericht prüft derzeit auf Antrag Schleswig-Holsteins, ob das Magnetschwebebahnbedarfsgesetz (MsbG), das die Grundlagen für den Bau der Transrapidstrecke zwischen Berlin und Hamburg bildet, verfassungsgemäß ist. Für diese Prüfung fühlt sich der Erste Senat des Verfassungsgerichts offensichtlich nicht ausreichend informiert. So bitten die Richter um die „aktuellen Untersuchungen“ über die Verkehrs- und Erlösprognosen und um Mitteilung, „ob und gegebenenfalls auf welche Weise das Parlament mit den veränderten Gegebenheiten befaßt war“. Schmidt zufolge liegen diese Planungen bisher nur dem Verkehrsministerium vor, das sich gestern zu dem Brief nicht äußern wollte: Schließlich sei das Schreiben ans Parlament gerichtet.
Außerdem wundern sich die Richter, daß das MsbG im Gegensatz zu den Gesetzen beim Straßen- und Schienenbau keine Überprüfung des Bedarfs nach fünf Jahren vorsieht. Auch hier fordert das Gericht mehr Informationen zu dieser „Anpassungsentscheidung“ und der Rolle des Parlaments dabei. Die Frage müsse beantwortet werden, warum „im MsbG auf eine vergleichbare Regelung zur turnusgemäßen Kontrolle der gesetzlichen Bedarfsentscheidung verzichtet wurde“.
Schließlich möchten die Verfassungsrichter erklärt haben, warum zwar die Bahn darauf verzichtet, die Strecke Hamburg – Berlin nicht als Konkurrenz zum Transrapid als Hochgeschwindigkeitsbahn auszubauen, trotzdem aber eben diese Planung im Schienenausbaugesetz weiterhin besteht.
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