piwik no script img

■ Ex-RAF-Mitglied wird entlassenFreiheit auf Bewährung für Sieglinde Hofmann

Stuttgart (rtr) – Die als RAF-Mitglied verurteilte Sieglinde Hofmann soll nach 19 Jahren Haft auf Bewährung freigelassen werden. Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) teilte gestern mit, der Rest der lebenslangen Freiheitsstrafe gegen die 54jährige werde auf Antrag der Bundesanwaltschaft zum 5. Mai ausgesetzt. Das Gericht folgte dem Antrag des Generalbundesanwalts, nach dem eine günstige Prognose für Hofmann gestellt werden könne, die eine Strafaussetzung rechtfertige.

Die Verurteilte habe sich der Forderung nach Auflösung der RAF angeschlossen, begründete das Gericht. Zudem habe sie erklärt, daß die Zeit für einen bewaffneten Kampf vorüber sei und daß für sie dessen Wiederaufnahme nicht zur Diskussion stehe. Hofmann wurde unter anderem wegen Beteiligung an der Entführung und späteren Ermordung von Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer verurteilt. Eine lebenslange Haftstrafe kann bereits nach 15 Jahren ausgesetzt werden. Das OLG hatte jedoch bei Hofmann 1998 eine besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Mindesthaftdauer auf 19 Jahre festgelegt.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen