: Baustopp für Windpark
■ Vogel-Rastplätze nicht berücksichtigt
Oldenburg. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat erneut einen Baustopp für einen bei Weener (Kreis Leer) geplanten Windpark angeordnet. Nach Auffassung des Gerichts ist der Bebauungsplan der Stadt vermutlich rechtswidrig, weil Windenergieanlagen in einem europäischen Vogelschutzgebiet errichtet werden sollen. Außerdem sei der Naturschutzbund (NABU) zu unrecht vom Planungsverfahren ausgeschlossen worden.
In dem gestern bekannt gewordenen Beschluß heißt es, zwei der geplanten Anlagen lägen auf einer Fläche, die von Bläßgänsen genutzt werden. Drei andere hätten ihren Standort in unmittelbarer Nähe eines Rastgebiets von Nonnengänsen und Bläßgänsen. Die betroffenen Flächen müßten nach der Vogelschutzrichtlinie der EU ausdrücklich als Schutzgebiet behandelt werden. Bestätigt werde diese Position durch das Niedersächsische Landesamt für Ökologie (NLÖ). Es habe das betroffene Areal als international bedeutsames Rastvogelgebiet ausgewiesen.
Kläger gegen die zwei Baugenehmigungen der Stadt Weener vom Oktober und November 1998 ist der Naturschutzbund. Er hatte bereits im Februar einen Baustopp beim Verwaltungsgericht Oldenburg durchgesetzt. Dagegen hatte die Bezirksregierung Weser-Ems im März zwei sogenannte Widerspruchsbescheide erlassen. Auch sie wurden mit dem jüngsten Beschluß der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts aufgehoben.
Der NABU begrüßte den Beschluß. Damit stünden auch andere Planungen in international bedeutsamen Vogelrastgebieten auf dem Prüfstand. Das gelte unter anderen für den bei Emden geplanten Windpark „Wybelsumer Polder“. dpa
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