: Minijobs mit Ausnahmen
■ Schröder für Änderungen. Handwerk: Regierung verhindert neue Stellen
Bonn (rtr/dpa) – Der Bundeskanzler will offenbar Ausnahmen von der umstrittenen Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse durchsetzen. Gerhard Schröder habe sich am Montag abend bei einem Treffen mit jungen SPD-Bundestagsabgeordneten dafür ausgesprochen, Sonderregelungen für bestimmte Branchen wie etwa die Medien zu schaffen, berichteten Teilnehmer. Auch das Gesetz zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit solle korrigiert werden. Schröder habe den klaren Willen gezeigt, in beiden Bereichen Probleme auch durch Gesetzesänderungen zu lösen. Das Arbeitsministerium hatte Berichte über angebliche Änderungen des Minijob-Gesetzes bislang zurückgewiesen. Die Regierung hat inzwischen eine Kommission eingesetzt, die das Scheinselbständigen-Gesetz überprüft.
Unterdessen hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) der Bundesregierung vorgeworfen, die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu verhindern und die Wirtschaft zu belasten. So habe die seit 1. April geltende Sozialversicherungspflicht für 630-Mark-Stellen katastrophale Auswirkungen. „Hunderttausende von Arbeitnehmern laufen den Betrieben davon“, sagte ZDH-Präsident Dieter Philipp gestern. Auch das Gesetz zur Scheinselbständigkeit schwäche die Konkurrenzfähigkeit, sagte Philipp weiter. Er bekräftigte die Prognose, wonach der Branchenumsatz 1999 um ein Prozent steigt und die Beschäftigtenzahl stagniert.
Der DGB hingegen hat die umstrittene Neuregelung derMinijobs verteidigt. Die anhaltende Kritik sei „Propaganda der Unternehmervertreter“, erklärte DGB-Vorstandsmitglied Heinz Putzhammer gestern. Er wies die Behauptungen zurück, die Neuregelung führe zu Arbeitsplatzverlusten und fügte hinzu, auch im Handwerk und bei kleineren und mittleren Unternehmen gebe es „hunderttausendfachen Sozialmißbrauch, dem mit der neuen Regelung Einhalt geboten“ werde.
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