Haftbefehle gegen Skinheads

■  Polizei von Sachsen-Anhalt nimmt fünf Tatverdächtige fest, die vorige Woche zwei Jugendklubs überfallen und dabei mehrere Menschen schwer verletzt haben

Dessau (AP/dpa) – Nach zwei Überfällen von Skinheads auf Jugendliche haben Beamte des Zentralen Ermittlungsdienstes der Polizeidirektion Dessau in Sachsen-Anhalt fünf der mutmaßlichen Gewalttäter ermittelt. Gegen sie wurden Haftbefehle gestellt, wie ein Polizeisprecher gestern mitteilte. Die 18- bis 25jährigen Tatverdächtigen aus der rechten Szene seien mit sieben weiteren Komplizen am vorigen Mittwoch abend nach zuvor abgesprochenem Plan in einen Klub in der Ortschaft Beesenlaublingen eingedrungen, hätten die Gäste mit Baseballschlägern zusammengeschlagen und dabei zum Teil schwer verletzt. Einen Tag später sollen sie in Bernburg junge Leute aus dem Auto gezerrt und mißhandelt haben. Ein Opfer erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und mußte nach einer Notoperation ins künstliche Koma versetzt werden. Ein Jugendlicher trug mehrere Knochenbrüche davon. Andere wurden leicht verletzt.

Gegen die insgesamt zwölf Beschuldigten aus der Skinheadszene wird wegen schweren Landfriedensbruchs ermittelt, wie der Polizeisprecher weiter mitteilte. Die mutmaßlichen Täter stammen aus dem Raum Bernburg bei Dessau und seien wegen einschlägiger Delikte in der Region bekannt. Im Zuge der Ermittlungen durchsuchte die Polizei bei acht Verdächtigen die Wohnungen, andere Räume und Fahrzeuge. Es sei umfangreiches Beweismaterial sichergestellt worden. Von den fünf ausgesprochenen Haftbefehlen wurde einer gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Am Wochenende überfielen rechtsradikale Schläger im thüringischen Langenleuba-Niederhain einen von linken Jugendlichen besuchten Klub. Dabei wurden acht Gäste leicht verletzt. Die rund 20 vermummten Angreifer hätten auf die Klubbesucher eingetreten und mit Bierflaschen Autos vor dem Haus demoliert, berichtete die Polizei in Gera.

Bei einem Einsatz gegen ein Rockkonzert der rechten Szene in Jena nahm die Polizei 69 Personen vorübergehend in Gewahrsam. Gegen zwei Männer wurden Verfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet, teilte die Polizei in Jena mit.