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160.000 Mark Schmerzensgeld

■ Mediziner muß wegen eines schweren Behandlungsfehlers zahlen

Oldenburg. Ein Allgemeinmediziner aus Ostfriesland muß wegen eines Behandlungsfehlers 160.000 Mark Schmerzensgeld zahlen. Das hat das Oldenburger Oberlandesgericht (OLG) in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden. Der Arzt muß zudem in Zukunft dem von ihm falsch behandelten Kind alle entstehenden Schäden ersetzen. Der Mediziner hatte trotz eines deutlich vergrößerten Kopfumfanges bei einem Kleinkind keine weiteren Untersuchungen veranlaßt. Später stellte sich heraus, daß der Junge an einem Wasserkopf litt und bereits ein dauerhafter Gehirnschaden bestand.

Der Arzt hatte das im Oktober 1989 geborene Kind mehrmals untersucht. Bereits 1990 und 1991 stellte er bei den formalisierten Vorsorgeuntersuchungen „U 6“ und „U 7“ fest, daß der Kopfumfang über der Norm lag. Der Kopf war mehrere Zentimeter größer als bei 97 Prozent aller Kinder im selben Alter. Dennoch veranlaßte der Arzt keine weitergehenden Kontrollen. Hierin sah das Gericht einen schweren Behandlungsfehler. „Dem Beklagten wird vorgeworfen, aus einem relativ einfachen Meßvorgang unzureichende Konsequenzen gezogen zu haben“, heißt es in der Urteilsbegründung. Der Arzt habe in einer nicht mehr verständlichen Weise gegen elementare Behandlungsregeln verstoßen.

Erst als das an zahlreichen Krankheiten leidende Kind im Mai 1992 in einer Kinderklinik behandelt wurde, stellten die dortigen Ärzte den Wasserkopf fest. Die Entwicklung war bereits stark verlangsamt, der Gleichgewichtssinn gestört und die Grob- und Feinmechanik eingeschränkt. Der Junge ist lernbehindert und leidet seit 1994 zudem an Epilepsie. Er wird wahrscheinlich sein Leben lang betreut werden müssen. Bei einer früheren Behandlung hätte der Junge große Chancen auf ein weitgehend normales Leben gehabt. Das OLG schloß sich einem vorausgegangenen Urteil des Landgerichts an, gegen das der Arzt in Berufung gegangen war. dpa

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