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Weg für Botschaft frei

■ Urteil: Neubau der israelischen Vertretung in Wilmersdorf kann weitergebaut werden

Das Verwaltungsgericht Berlin hat gestern den politisch brisanten Steit um den Neubau der israelischen Botschaft in Wilmerdorf entschärft: Alle Klagen und Anträge von Anwohnern gegen den Bau wurden abgewiesen. Das Baurecht, so ein Hauptgrund des Urteils, „stelle nicht die geeignete Rechtsmaterie für die Berücksichtigung der geltend gemachten Sicherheitsbedürfnisse“ dar.

Insgesamt vier Anwohner hatten gegen den geplanten Botschaftsbau an der Auguste-Viktoria-Straße mitten in einem Wilmersdorfer Wohnviertel geklagt. Schon den Bauvorbescheid des Bezirksamtes Wilmersdorf hielten sie für unzulässig. Dieser Bescheid beruhte auf einer Voranfrage der Israelis. Sie wollten wissen, ob ein möglicher Bauantrag überhaupt Aussicht auf Erfolg haben könnte. Das Bezirksamt erklärte im Bauvorbescheid, daß zwar generell ein solcher Bau in einem Wohngebiet nicht möglich sei. Die israelische Vertretung könnte aber laut Gesetz von diesem Verbot befreit werden, da sie dem „Wohl der Allgemeinheit“ diene.

Trotz der anhängigen Klagen erteilte das Bezirksamt dann Ende vergangenen Jahres eine Baugenehmigung, gegen die wieder geklagt wurde, ohne daß diese Klagen schon vor Gericht gelandet sind. Um einen sofortigen Baubeginn zu verhindern, stellten daraufhin zwei Kläger (Eil-)Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz, die den Vollzug der Baugenehmigung zunächst aussetzten. Das Gericht mußte also über die vier Klagen gegen den Bauvorbescheid und die zwei Eilanträge entscheiden.

Das Hauptargument der Kläger war, daß eine so stark gefährdete Botschaft wie die der Israelis nichts in einem Wohngebiet zu suchen habe. Sie schränke die „Wohn- und Lebensqualität“ massiv ein. Die Kläger erinnerten an die Schüsse am israelischen Generalkonsulat Mitte Februar. Hier habe sich gezeigt, welche Gefahr von einer solchen Vertretung auch für die Anwohner ausgehe.

Als im Laufe der Verhandlung die Tendenz des Gerichts deutlich wurde, den Klagen nicht recht zu geben, zog ein Anwohner bereits vor der Urteilsverkündung am späten Nachmittag seine Klage gegen den Bauvorbescheid zurück. ges

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