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„Bremen, we've got a problem“

■ Rechtsanwälte vereinbarten „Projektrealisierungsentscheidung“ bis Ende 1999 / Kommentar des Wirtschaftsressorts: Das ist rein formal / Baubeginn wohl nicht vor Ende 2000

Die Realisierung des Space Parks wird weiter auf die lange Bank geschoben. Anwälte in München, Frankfurt und Bremen haben jetzt eine „Nachtragsvereinbarung Nr. 6“ zum Vereinbarungspaket über den Space Park unterschrieben. Gegenstand der Vereinbarung: die Verschiebung des „Zeitpunktes der endgültigen Projektrealisierungsentscheidung“. Während auf einer feierlichen Pressekonferenz im Mai ein „Rahmenvertrag“ zum Space Park unterschrieben und der Eindruck erweckt worden war, die Entscheidung sei gefallen, ist dies offenbar nicht der Fall.

Denn ausdrücklich wird in der „Nachtragsvereinbarung“ an frühere Fristsetzungen angeknüpft: Anfang September 1997 war ein Rahmenvertrag unterzeichnet worden, der eine Frist bis Ende des Jahres 1997 setzte. Diese Frist wurde dann bis Ende 1998 verlängert. Und nun gilt als neues Datum der Entscheidung der 31.12.1999. Bis zu diesem Datum, so die komplizierte juristische Regelung, kann jede der Vertragsseiten erklären, „daß sie endgültig die Entscheidung getroffen haben, den Space Park zu realisieren“. Geht eine solche Erklärung der Vertragspartner nicht ein, „gilt die Realisierung als gescheitert“, steht in dem Papier der Rechtsanwälte. Die alten Vereinbarungen über Schadensersatz-Regelungen gelten fort.

Alles ein Mißverständnis, sagt der zuständige Senatsrat bei Wirtschaftssenator Josef Hattig (CDU), Klaus-Wilhelm Timm, dazu. Die Fristverlängerung gilt für den Ocean Park, der Space Park ist nur mitgenannt, weil es sich formal um eine Vertragsverlängerung des alten Vertrages handele und damals beide Projekte gemeinsam vereinbart wurden. Für den Space Park seien die Erklärungen, daß beide Seiten ihn realisieren wollten, abgegeben. Daß nicht zum Juni Baubeginn war wie im Herbst 1998 einmal erklärt, liege an dem langwierigen Bebauungsplanverfahren. Vor Ende 2000 sei mit einem Baubeginn realistisch nicht zu rechnen.

Rein formal ist auch ein anderer Passus des Rahmenvertrages, der jetzt bekannt geworden ist: Danach hat sich die Freie Hansestadt Bremen verpflichtet, daß bei einem negativen Betriebsergebnis im ersten und zweiten Jahr mit Investor Jürg Köllmann „Verhandlungen hinsichtlich einer Forderung von 4,5 Millionen Mark aufgenommen“ werden. Nach Prognose der Wirtschaftsprüfer wird es kein negatives Betriebsergebnis in den ersten Jahren geben, so Timm. Andeutung über Verlustausgleich sei aufgrund eines Streites um einen anderen Punkt aufgenommen worden.

Wie aus der taz vorliegenden vertraglichen Regelungen hervorgeht, wird sich Bremen dafür einsetzen, daß für das Einkaufszentrum Space Park „Sondergenehmigungen bezüglich der Öffnungszeiten ... soweit wie möglich erteilt“ werden. Das wird insbesondere die umliegenden Einkaufs-Zentren interessieren. Die Begrenzung der Konkurrenz auf 44.000 Quadratmeter Verkaufsfläche, die insbesondere den Innenstadt-Kaufleuten versprochen worden ist, gilt nach dem Rahmenvertrag auch nicht mehr: „Falls die wirtschaftliche Entwicklung des Space Parks es erforderlich macht, wird die Freie Hansestadt Bremen auch eine Erweiterung der Einzelhandelsflächen im rechtlich zulässigen und politisch möglichen Rahmen unterstützen“, steht in dem Vertrag. Die Vorkaufsrechte für Grundstücke, auf denen eine Erweiterung sinnvoll sein könnte, hatte die Köllmann-AG sich schon einräumen lassen. K.W.

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