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Etappen der Legendenbildung

Wehrmachtsbericht vom 9. Mai 1945: „Die deutsche Wehrmacht ist am Ende einer gewaltigen Übermacht ehrenvoll unterlegen. Der deutsche Soldat hat getreu seinem Eid, im höchsten Einsatz für sein Volk für immer Unvergeßliches geleistet. Die Heimat hat ihn bis zuletzt mit allen Kräften und schwersten Opfern unterstützt. Die einmalige Leistung von Heimat und Front wird in einem späteren gerechten Urteil der Geschichte die gerechte Würdigung finden. Den Leistungen und Opfern der deutschen Soldaten zu Lande, im Wasser und in der Luft wird auch der Gegner die Achtung nicht versagen. Jeder Soldat kann deshalb die Waffe aufrecht und stolz aus der Hand legen.“

Aus dem Urteil des Internationalen Militärtribunals im Prozeß gegen den deutschen Generalstab: „Ohne ihre militärische Führung wären die Angriffslüste Hitlers und seiner Nazi-Kumpane akademisch und ohne Folgen geblieben ... Wenn es ihrer Verteidigung zweckdienlich ist, so sagen sie, sie hätten zu gehorchen; hält man ihnen allerdings Hitlers brutale Verbrechen vor, so sagen sie, sie hätten den Gehorsam verweigert. Die Wahrheit ist, daß sie an all diesen Verbrechen rege teilgenommen haben oder in stillschweigender Zustimmung verharrten, wenn vor ihren Augen größer angelegte und empörendere Verbrechen begangen wurden, als die Welt je zu sehen das Unglück hatte.“

Dienstanweisung des Generalfeldmarschalls von Küchler vom 7. 3. 1947 für die Mitarbeiter der Historical Division: „1. Es darf keine Kritik an Führungsmaßnahmen geübt werden, es sind nur Tatsachen zu schildern. 2. Es muß unter allen Umständen vermieden werden, daß irgendeine führende Persönlichkeit, sei es Vorgesetzter, Nachbar oder Untergebener, irgendwie belastet wird. 3. Die Leistungen unserer Truppen sind gebührend zu würdigen. 4. Alle Abhandlungen sind, bevor sie den Amerikanern übergeben werden, General Erfurth vorzulegen, dem eine wissenschaftliche Kommission zur Seite steht.“

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