: Berliner Verwaltungsgericht fährt der Kaufhof AG in die Parade
■ Der Streit um Ladenöffnungen am Sonntag wird heftiger. Kaufhof-Chef legt sich mit Kardinal Meisner an
Berlin (dpa) – Bundespräsident Johannes Rau warnte gestern davor, in der Diskussion um Ladenöffnungen am Sonntag neue Fakten zu schaffen, indem „geltendes Recht ausgehöhlt oder offen verletzt wird“. Unterdessen wird das juristische Tauziehen um die Ladenöffnung immer heftiger. In Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Berlin wurden gestern dazu mehrere Verfahren vor Verwaltungsgerichten ausgetragen. In Rostock, Schwerin und Wismar können die Geschäfte vorerst weiter samstags auch nach 16 Uhr sowie an Sonntagen öffnen. In Mecklenburg-Vorpommern nutzen derzeit 190 Orte und Stadtzentren die Bäderregelung. Sie erlaubt in touristischen Gebieten an Samstagen die Öffnung bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 11.30 Uhr bis 18.30 Uhr.
Das Berliner Verwaltungsgericht schränkte die Verkaufsmöglichkeiten der Kaufhof AG am Sonntag ein. Das Unternehmen darf in Berlin an diesem Tag nicht mehr sein gesamtes Sortiment verkaufen. Das Warenhaus am Berliner Alexanderplatz hatte am vergangenen Sonntag das ganze Angebot als „Berlin-Souvenirs“ deklariert. Kaufhof-Chef Lovro Mandac versicherte nun, er werde bei den Regelungen zu den Ladenöffnungszeiten keinen Rechtsbruch begehen. Gegen Kardinal Meisners und andere kirchliche Proteste gegen den Sonntagsverkauf wandte der Kaufhof-Chef ein: „Herr Meisner beschäftigt doch auch sonntags Pfarrer. Die bieten den Menschen auch Service. Wo ist der Unterschied zu dem Service, den wir den Menschen am Sonntag anbieten wollen?“ Bericht Seite 4
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