: Unsicherer PIN-Code
■ Zweifel an den EC-Karten
Karlsruhe (AFP) – Das Landgericht Karlsruhe könnte am kommenden Donnerstag ein Urteil fällen, das zum Debakel für die Banken werden könnte. Vor Gericht steht ein 51-jähriger Scheckkartendieb und pfiffiger Computerfreak, dem es womöglich gelungen ist, die Geheimnummern von Euroscheckkarten zu knacken. Dass das prinzipiell möglich ist, bestätigte der Gutachter und Wirtschaftsinformatiker Günther Schnellhardt der 4. Strafkammer des Gerichts.
Nach seinen Angaben kann eine geheime PIN-Nummer mit einem handelsüblichen Computer und einem Kartenlesegerät im Wert von 50 Mark an ausländischen Geldautomaten durch gezieltes Ausprobieren in einer halben Stunde geknackt werden.
Bei einer vierstelligen Geheimzahl sind zwar theroretisch 9.999 Zahlenkombinationen möglich. Weil die Kreditinstitute, so Schnellhardt und weiteren Experten zufolge, aber nie die „0“ als erste Zahl verwenden und die Ziffern zwischen 1 und 5 häufiger vorkämen, genügten in der Regel 250 Versuche, um den PIN-Code zu knacken.
Zwar wird eine Karte nach drei falschen Versuchen gesperrt. Doch Schnellhardt zufolge gilt dies nur für Bankautomaten in Deutschland, weil sie direkt mit der Bankzentrale verbunden seien. Im Ausland sei das nicht der Fall. Dort sei es möglich, mit einem Kartenlesegerät den Magnetstreifen auf der EC-Karte nach jedem zweiten Fehlversuch wieder auf Null zu setzen und beliebig oft eine neue Kombination auszutesten.
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